Wahl ehrenamtlicher Richterinnen und Richter

Frist bis zum 11.04.2025

Für die Wahlperiode 2025 bis 2030 werden ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht.


Im Sommer 2025 sind für die Wahlperiode 2025 bis 2030 ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern und das Verwaltungsgericht Schwerin zu wählen.

Die Wahl wird durch einen Wahlausschuss vorgenommen und findet auf der Grundlage von Vorschlagslisten der kreisfreien Städte und der Landkreise statt. Für den Landkreis Nordwestmecklenburg müssen für das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern 10 Vorschläge und für das Verwaltungsgericht Schwerin 24 Wahlvorschläge eingereicht werden.

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter wirken bei mündlichen Verhandlungen und der Urteilsfindung des Oberverwaltungsgerichtes und der Verwaltungsgerichte mit gleichen Rechten wie die Richter mit.

Die vorzuschlagenden Personen müssen zwingende Voraussetzungen erfüllen:

Die Person muss Deutsche oder Deutscher sein, das 25. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.

Folgende Personen können vom Amt der ehrenamtlichen Richterin und des ehrenamtlichen Richters ausgeschlossen werden:

  1. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind,
  2. Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
  3. Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen und
  4. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

Auch können zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern nicht berufen werden:

  1. Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
  2. Richter,
  3. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
  4. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
  5. Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

Sollten Sie Interesse haben, in die Vorschlagsliste aufgenommen zu werden, melden Sie sich bitte bis zum 11.04.2025 unter wahlen@nordwestmecklenburg.de an. Nutzen Sie dazu möglichst das unten hinterlegte Formblatt.

Die Vorschläge müssen zwingend folgende Angaben enthalten:

  • Name (Familienname, ggf. Geburtsname, Vorname)
  • Geburtsdatum, Geburtsort
  • Anschrift
  • den – möglichst genau bezeichneten – ausgeübten, gegebenenfalls auch den erlernten Beruf
  • Telefonnummer
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