Wohin mit dem Weihnachtsbaum?

Weihnachtsbaum auf einem SpielzeugautoWeihnachtsbaum auf einem Spielzeugauto

Weihnachtsbaumentsorgung im Landkreis Nordwestmecklenburg
(gilt nicht für die Hansestadt Wismar)

Wie auch in den Vorjahren werden Weihnachtsbäume im Januar und Februar im Rahmen der Restabfallentsorgung mitgenommen. Die Bäume müssen abgeschmückt sein und sollten nicht größer als 1,60 m sein (gegebenenfalls durchsägen). Bäume mit einem Stammdurchmesser von mehr als 10 cm können nicht mitgenommen werden. Je nach dem Restabfall- und dem Weihnachtsbaumaufkommen kann es vorkommen, dass Bäume nicht am ersten Bereitstellungstermin mitgenommen werden können. Die  Restabfallentsorgung hat Vorrang. 
Solche Bäume werden dann bei der nächsten planmäßigen Abfuhr mitgenommen.


Weiter Informationen finden Sie auch auf der Seite unseres Abfallwirtschaftsbetriebes und im Abfallratgeber, der an alle Haushalte verteilt wurde und der Ihnen hier als PDF online zur Verfügung steht.

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