Die wesentlichen Regelungen laut Corona-LVO MV sind:
- Positive müssen für mindestens 5 Tage in Isolation. Die Isolation beginnt bereits mit dem Vorliegen eines positiven Schnelltestergebnisses. Es muss aber ein PCR-Test zur Bestätigung erfolgen. Ist er negativ, endet die Isolation sofort (§ 5 Abs. 1).
- Die fünftägige Isolation endet nur, wenn die Person zu diesem Zeitpunkt 48 Stunden symptomfrei ist. Nach 10 Tagen ist sie allerdings spätestens beendet.
- Positive aus Heilberufen und der Pflege dürfen ihre Arbeit erst wieder aufnehmen, wenn sie ihrem Arbeitgeber ein negatives Testergebnis vorlegen können (§ 4 Abs.2 und Abs.3).
- Für Kontaktpersonen gibt es nur Handlungsempfehlungen, es sei denn sie arbeiten in Heilberufen oder der Pflege. Dann müssen sie sich testen (§ 4 Abs.2 und Abs.3).