Familienhebammen

Leistungsbeschreibung

Die kostenfreie Unterstützung durch Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Familienhebammen richtet sich an Familien, die sich in einer besonderen Lebenslage befinden. Die Vermittlung erfolgt über das zuständige Gesundheitsamt.

Aufgaben:

Ansprechpartnerin zu Themen wie :

  • Elternsein,
  • Ernährung und Pflege des Babys,
  • Neuorganisation des Alltags mit Kind

Unterstützung in folgenden Bereichen:

  • Informationen zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation der Familien
  • Motivation zur Wahrnehmung der U-Untersuchungen
  • Abbau von Unsicherheiten und Ängsten
  • Verletzungsprävention
  • Gesunder und sicherer Babyschlaf (SIDS)

Familienhebammen und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen:

  • sind staatlich examinierte Hebammen bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen mit einer Zusatzqualifikation in Frühen Hilfen
  • Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der psychosozialen, medizinischen Beratung und Begleitung der Eltern und ihrer Kinder
  • Unterstützung der Familien nach Ablauf der 8. Woche nach der Geburt bis zum 1. Geburtstag des Kindes möglich
  • Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen und Institutionen

Zuständige Stelle

Gesundheitsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt

Welche Gebühren fallen an?

kostenfrei

(Das Landesprogramm wird gefördert durch das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern.)

 

 

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