Naturschutzgebiete

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Die Eule als Symbole für Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete stellen neben den Nationalparken die höchste Schutzgebietskategorie für Flächen des Landes Mecklenburg-Vorpommern dar. Seit Anfang des 20. Jahrhunderts werden im Land u.a. naturnahe Fließgewässer, Seen, Moore, Wälder, Offenlandschaften und Küstenabschnitte mit den speziell an diesen Lebensräumen gebundenen Artenvor-kommen als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Als Rückzugsräume für im Bestand bedrohte tritt-, störungs- oder eutrophierungsempfindliche Pflanzen- und Tierarten bedürfen diese Gebiete eines besonderen Schutzes. Nur ein pfleglicher und achtsamer Umgang mit diesen besonders wertvollen Flächen kann deren Fortbestehen, u.a. auch als wichtige Lebensgrundlage für den Menschen, langfristig sichern.

Die Unterschutzstellung der Naturschutzgebiete erfolgt durch Verordnung der obersten Naturschutzbehörde. In der Verordnung werden alle Nutzungen im Gebiet in Art und Umfang dergestalt geregelt, dass der konkret für das Gebiet festgelegte Schutzzweck erfüllt werden kann. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder nachhaltigen Störung des Schutzgebietes führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen untersagt. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, werden Naturschutzgebiete der Allgemeinheit u.a. durch die Ausweisung von Rad- und Wanderwegen oder das Angebot von Führungen, zugänglich gemacht.

Alle seit September 1990 erlassene Naturschutzgebietsverordnungen finden Sie hier.

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Karte Übersicht der Naturschutzgebiete im Kartenportal

Übersicht der Naturschutzgebiete im Kartenportal

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In Mecklenburg-Vorpommern sind derzeitig (Stand: 12/2022) 272 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 89.300 ha ausgewiesen. Sie umfassen damit ca. 2,9 % der Landesfläche.

Eine tabellarische Auflistung alle Naturschutzgebiete finden Sie hier.

Eine kartenmäßige Darstellung der Naturschutzgebiete finden Sie im Kartenportal Umwelt.

Für den Vollzug der Regelungen, die Gebietskontrolle, Betreuung sowie Pflege- und Entwicklung der Naturschutzgebiete sind die Unteren Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Für die Naturschutzgebiete in den Biosphärenreservaten Schaalsee und Südostrügen liegt die Zuständigkeit bei den Biosphärenreservatsverwaltungen. Nähere Informationen zu den einzelnen Schutzgebieten und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage der genannten Behörden und in dem 2003 vom Umweltministerium MV herausgegebenen Buch „Die Naturschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern“.

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 2 - Klimaschutz, Naturschutz und Forsten
Referat 280
Dreescher Markt 2
19061 Schwerin
Referatsleiter
Kai Umland
Telefon: 0385/ 588 16280