Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung

Leistungsbeschreibung

Die Schuldnerberatung hilft bei der Aufarbeitung Ihrer finanziellen Gesamtsituation. Sie umfasst persönliche Betreuung und Hilfe bei der Schuldenregulierung.

Welche Probleme haben Sie?

Wir beraten Sie zu

·         Mietschulden

·         Energieschulden

·         Kontoüberziehung, Kontopfändung, Kontokündigung

·         unbezahlte Rechnungen

·         Rückstand bei Ratenzahlungen

·         Kreditverpflichtungen

·         Schulden beim Sozial-, Jugend- oder Arbeitsamt

·         Überversicherung

·         unüberlegtes Konsumverhalten

·         unzureichende Haushaltsplanung

·         und vieles andere...

Was können Sie tun?

Sie

·         listen Ihre Einnahmen und festen Zahlungsverpflichtungen auf (Miete, Strom, Versicherungen, Unterhalt...)

·         legen alle Schulden offen

·         ordnen und sortieren Ihre Unterlagen nach Gläubigern, wobei Sie jeweils das neueste Schreiben nach vorne ordnen und keine Gläubiger vergessen

·         erstellen eine vollständige Gläubigerliste

·         vereinbaren einen Beratungstermin mit Ihrem Schuldnerberater

·         bringen diese Unterlagen, sowie Einkommensnachweise und Kontoauszüge der letzten drei Monate zum Beratungsgespräch mit

·         gehen keine neuen finanziellen Verpflichtungen ein

 

Wie helfen wir Ihnen?

Wir

·         schaffen einen Überblick über die finanziellen Verhältnisse

·         erstellen gemeinsam mit Ihnen einen Haushaltsplan

·         helfen bei der Existenzsicherung und bei Zwangsmaßnahmen von Gläubigern (erstellen P-Konto-Bescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO)

·         prüfen, ob Ansprüche auf gesetzliche Sozialleistungen bestehen

·         prüfen die Rechtmäßigkeit von Forderungen

·         erstellen ein realistisches Sanierungskonzept

·         unterstützen Sie bei Verhandlungen mit Gläubigern

·         versuchen gemeinsam mit Ihnen, Wege aus der Schuldensituation zu finden

·         beraten und begleiten Sie bei der Verbraucherinsolvenz

Flyer "Soziale Schuldner- und
Verbraucherinsolvenzberatung"

Wir beraten Sie gern zu den Sprechzeiten und bitten Sie vorab einen Termin zu vereinbaren!

 

Weitere Informationen finden Sie unter

www.meine-schulden.de

www.lag-sb-mv.de/beratungsstellen.html

 

Verfahrensablauf

Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist in drei Abschnitte unterteilt: den außergerichtlichen Einigungsversuch, den gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren und in das vereinfachten Insolvenzverfahren.

  • Vor Einleitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens müssen Sie als Schuldner versuchen, sich außergerichtlich mit Ihren Gläubigern zu einigen. Hierzu wird ein Schuldenbereinigungsplan erstellt, der an alle Gläubiger verschickt wird. Lehnt einer der Gläubiger den Plan ab, ist er gescheitert.
  •  Ist der Versuch der außergerichtlichen Einigung gescheitert, können Sie die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens bei Gericht beantragen. Das Gericht wird jetzt versuchen, eine Einigung mit den Gläubigern auf Grundlage des Schuldenbereinigungsplans herbeizuführen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Gericht die Zustimmung einzelner Gläubiger ersetzen. Besteht nach Meinung des Gerichts keine Möglichkeit der Einigung, kann es die Fortsetzung des Eröffnungsverfahrens anordnen.
  • Nach Scheitern des Einigungsversuchs wird ein vereinfachtes Insolvenzverfahren (Privatinsolvenz) durchgeführt. Endet dieses mit der gerichtlichen Ankündigung der Restschuldbefreiung, schließt sich die Wohlverhaltensperiode an. Wurde die Wohlverhaltensperiode erfolgreich absolviert, erteilt das Gericht Ihnen die Restschuldbefreiung.

Voraussetzungen

Die Schuldnerberatung bietet Menschen Hilfe an, die überschuldet sind oder drohen, in Überschuldung zu geraten.

Um ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchführen zu können, dürfen Sie nicht selbständig tätig sein. Ehemalige Selbständige können diesen Weg beschreiten, wenn

  • sie weniger als 20 Gläubiger haben,
  • keine offenen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen (z.B. Gehälter, Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträgen).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bringen Sie nach Möglichkeit folgende Unterlagen mit:

  • Übersicht über die monatlichen Einnahmen und Ausgaben im Haushalt (Haushaltsplan).
  • Übersicht über die ausstehenden Forderungen (Gläubigerliste) - Wie viel schulden Sie wem? Wie hoch ist die Gesamtsumme?
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate, Lohnbescheinigungen, Mietvertrag, Wohngeldbescheid, Kaufverträge, Kreditverträge, Mahn- und Vollstreckungsbescheide, Schuldanerkenntnisse, Bürgschaftsurkunden, Mahnungen, Pfändungsbeschlüsse, Briefe von Gläubigern, Versicherungspolicen etc.

Auch bei unvollständigen Unterlagen oder bei Unklarheiten über die Schuldensituation empfehlen wir Ihnen, das Gespräch mit der Schuldnerberatung zu suchen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Schuldnerberatung ist kostenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Nehmen Sie so früh wie möglich zu der für Sie zuständigen Schuldnerberatungsstelle Kontakt auf.

Bearbeitungsdauer

Wie lange Sie mit unserer Schuldnerberatungsstelle zusammenarbeiten, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Fehlende oder unvollständige Unterlagen können zu einer Verfahrensverzögerung führen.

Selbstverständlich steht es Ihnen jederzeit frei, die Beratung abzubrechen oder den Berater zu wechseln.

Rechtsgrundlage

 

 

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