In den letzten Monaten wurde bei einer Vielzahl von toten Wildvögeln, insbesondere an der Nord- und Ostseeküste, die hochpathogene Form der Geflügelpest vom Subtyp H5N8 und H5N5 nachgewiesen. Auch bei uns wurde bei einem toten Schwan- Fundort Rehna am Mühlenteich- das Geflügelpestvirus H5N8 nachgewiesen. Darüber hinaus gab es mehrere Ausbrüche der Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen, alleine in MV waren 5 Haltungen in den Landkreisen Rostock und Vorpommern- Rügen betroffen.
Bei Gadebusch wurde am Dienstag, 29.12.2020, in einer privaten Hobbyhaltung mit 52 Stück Geflügel (Enten, Gänse, Hühner, Pute) das Vorliegen der Geflügelpest durch den Amtstierarzt amtlich festgestellt.
Im Geflügelbestand waren über das Wochenende mehrere Hühner verendet und weitere Tiere mit respiratorischen Symptomen (Atemwegssymptomen) erkrankt.
Aus dem Bestand wurden deshalb am Montag, 28.12.2020, fünf verendete Hühner zur Untersuchung an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock (LALLF) eingesandt. Nachdem am Montagabend im LALLF der Nachweis von aviärem Influenza-A-Virus des Subtyps H5 vorlag, wurden entsprechende Proben an das Nationale Referenzlabor des FLI zur weiterführenden Diagnostik weitergeleitet.
Vom FLI wurde nunmehr bestätigt, dass es sich um den hochpathogen Subtyp H5N8 handelt.
Daraufhin wurde der Geflügelbestand zeitnah tierschutzgerecht getötet und die ersten Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sind angelaufen. Insgesamt mussten 40 Tiere getötet werden, 12 Hühner waren zwischenzeitlich bereits verendet. Zur weiteren Bewertung des Infektionsgeschehens wurden Blut- und Tupferproben aus dem Geflügelbestand entnommen. Die vermutliche Ansteckungsquelle stellt der direkte Kontakt zu Wildenten dar, die sich auf dem Hofteich befanden.
Zum Schutz vor der Geflügelpest hat der Landkreis um den Bestand einen Sperrbezirk von 3 km und ein Beobachtungsgebiet von 10 km festgelegt. Hier gelten spezielle Vorschriften, was das Betreten der Bestände und die Vermarktung von Produkten betrifft.
Der Sperrbezirk wurde zum 20.1.2021 wieder aufgehoben, nachdem keine weiteren Fälle in beständen in der Region auftraten. Das Beobachtungsgebiet bleibt bis zum 28.1.2021 bestehen.
Mit der Allgemeinverfügung Nr. 7 zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 28.1.2021 wurde auch das Beobachtungsgebiet aufgehobenn
Am 27.1.2021 hat der Landkreis Allgemeinverfügung Nr. 6 zur Bekämpfung der Geflügelpest erlassen. Nach einem Fall in einer Geflügelhaltung in Perniek (Gemeinde Glasin) mussten ca. 7.300 Puten am Abend des 26.1.2021 getötet werden. Es wurden ein Sperrgebiet und ein umgebendes Beobachtungsgebiet eingerichtet.
Der Sperrbezirk Glasin wurde am 18.2.2021 aufgehoben, nachdem keine weiteren Fälle auftraten (siehe Allgemeinverfügung Nr. 69zur Bekämpfung der Geflügelpest ).
Am 9.2.2021 hat der Landkreis nach einem Ausbruch der Geflügelpest einem Hausgeflügelbestand in 18233 Neubukow OT Jörnstorf im Landkreis Rostock ein Beobachtungsgebiet eingerichtet, welches in Nordwestmecklenburg folgende Gemeinden betrifft:
- Gemeinde Boiensdorf mit allen Ortsteilen
- Gemeinde Neuburg die Ortsteile Lischow, Vogelsang, Nantrow, Neu Nantrow, Ilow und Madsow,
- Gemeinde Passee die Ortsteile Neu Poorstorf und Höltingsdorf
Im gesamten Landkreis gelten weiterhin die Festlegungen aus der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung Nr. 2 zum Schutz vor der Geflügelpest:
Tierhalter haben sicherzustellen, dass ein Kontakt des Geflügels zum Wildvogelbestand- insbesondere zu Wildenten, Wildgänsen, Schwäne und aasfressenden Wildvögeln- sicher unterbunden wird. Das Geflügel darf keinen Zugang zu Gewässern, möglichen Überschwemmungsflächen oder anderem Oberflächenwasser haben. Hofteiche sind sicher auszuzäunen. Sofern das durch die Tierhalter nicht sichergestellt werden kann, ist das Geflügel (außer Tauben) auch hier in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung (Wildvogel sichere Voliere) zu halten.
Die Geflügelhalter im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet haben Ihren aktuellen Tierbestand ab dem 04.01.2021 dem Veterinäramt telefonisch oder schriftlich zu melden.
Das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI), hat in seinen aktuellen Risikoeinschätzungen das Einschleppungsrisiko der hochpathogenen aviären Influenza durch Wildvögel nach Deutschland als hoch eingestuft. Da der Vogelzug noch nicht abgeschlossen ist, empfiehlt das FLI eine erhöhte Wachsamkeit gegenüber Wildvogel-Totfunden und die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen.
Bei den Ausbrüchen hat sich immer wieder gezeigt, Grundstücke mit einem Hofteich oder mit unmittelbarem Zugang zu einem Gewässer oder Bachlauf sind besonders attraktiv für Wildvögel und besitzen somit ein hohes Infektionsrisiko. Deshalb muss vor allem hier der direkte Kontakt von Wildvögeln zu unseren Hausgeflügelbeständen unterbunden werden.
Für die hiesigen Geflügelhalter gilt es daher die bestehenden Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten
Hierzu zählen:
- Tränken Sie Ihr Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben.
- Füttern Sie Ihr Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind.
- Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
- Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung, insbesondere das Schuhzeug.
- Lassen Sie plötzliche erhöhte Tierverluste durch einen Tierarzt abklären bzw. informieren Sie uns.
Die vollständige Risikoeinschätzung und weitere Informationen zum Seuchengeschehen finden Sie hier: