Kreisrecht

Artikel 28 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes gewährleistet den Gemeinden das Recht, "alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln". Dieses Recht umfasst auch den Erlass allgemeinverbindlicher Rechtsnormen.
Die Satzungen
, die der Landkreis Nordwestmecklenburg im Rahmen der ihm eingeräumten Autonomie zur Regelung seiner eigenen Angelegenheiten gesetzt hat, sind auf diesen Seiten ebenso aufgeführt wie die öffentlich-rechtlichen Verträge, Verordnungen und Richtlinien.
Zu unterscheiden sind Satzungen mit Außen- und solche mit reiner Innenwirkung. Während Satzungen mit Außenwirkung verbindlich auch für Dritte sind, gelten Satzungen mit Innenwirkung ausschließlich für die jeweilige Körperschaft, die Organe und für deren Verwaltung. Hierzu zählen beispielsweise die Hauptsatzung
und die Haushaltssatzung
, die den Haushaltsplan
regelt.
Die Geschäftsordnung des Kreistages
finden Sie auf den Seiten des Kreistages (Politik).
Alle Dokumente finden Sie als PDF-Dateien vor.
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