Fachbereich II: Ordnung, Umwelt, Bau
Der Fachbereich II steht vorrangig in Verantwortung für die Ordnung und Sicherheit im Landkreis. Unsere Aufmerksamkeit gehört dabei den Menschen, den Tieren und der Umwelt. Grundlage für unser Wirken und Handeln sind zahlreiche gesetzliche Grundlagen für die verschiedensten Bereiche und Angelegenheiten, wie beispielsweise das Lebensmittelrecht, das Tierschutzgesetz, Baugesetzbuch und Landesbauordnung, die Fahrzeugzulassungsverordnung, das Fahrerlaubnisrecht, die Vogelschutzgebietslandesverordnung sowie das Ordnungswidrigkeitengesetz.