Untere Abfallbehörde
Die untere Abfallbehörde erfüllt hoheitliche Aufgaben und ist Sonderordnungsbehörde im Sinne des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes.
Wenn es aber um Fragen rund um die Abfuhr der grauen Restmülltonne, um Sperrmüll oder die Wertstofftonne geht, wenden Sie sich bitte
- für die Hansestadt Wismar an den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar EVB
- für den übrigen Landkreis an den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Nordwestmecklenburg AWB
Unsere Themen finden Sie hier:
Aufgaben und Themen der unteren Abfallbehörde
Im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg gibt es zwei öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Diese rechtliche Besonderheit wurde durch einen Vertrag zwischen dem Landkreis Nordwestmecklenburg und der Hansestadt Wismar möglich. Diesen Vertrag finden Sie hier.