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Fahrerlaubnis: Neuerteilung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen, können Sie diese neu beantragen. Dies ist möglich, wenn die gegebenenfalls festgesetzte Sperrfrist abgelaufen ist. Wenn Sie die Fahrerlaubnis beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie wieder befähigt und geeignet sind, Kraftfahrzeuge zu führen.

Die Fahrerlaubnis wird für die Mehrheit der Klassen unbefristet erteilt.

Für folgende Klassen wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt:

  • C
  • C1
  • CE
  • C1E
  • D
  • D1
  • DE
  • D1E

Zuständige Stelle

zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Pass, gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
  • aktuelles biometrisches Foto, Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme
  • Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

  • ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
  • augenärztliche Untersuchung

Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:

  • Untersuchung besonderer Anforderungen
  • Führungszeugnis

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

100,00 EUR bis 300,00 EUR
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/index.html
Gesamtkosten für Antrag und Verwaltungsgebühren. Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

 

 

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