Genehmigung zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht. Die Genehmigung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle.

Öffentliche Abwasseranlagen sind für die Allgemeinheit verfügbar, private für eingeschränkten Benutzerkreis, zum Beispiel Betriebe in einem Chemiepark.

Für bestimmte  Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden.Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.

Die Wahrnehmung der Aufgaben obliegt grundsätzlich den Landräten und den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte als untere Wasserbehörden nach Maßgabe des § 42 Abs. 1 LWaG.

Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt sind zuständig für die Erteilung einer Genehmigung zur Indirekteinleitung, wenn die Einleitung aus der nachgeschalteten Kläranlage in ein Küstengewässer erfolgt.

Leistungsbeschreibung: Wartungsfirmen ( Nordwestmecklenburg )

Wartungsfirmen Kläranlagen

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Nur wenn der jeweilige Abwasserbeseitigungspflichtige durch die untere Wasserbehörde von der Entsorgungspflicht befreit ist, obliegt die Abwasserbeseitigung dem einzelnen Grundstückseigentümer mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten.
Beim Bau einer Abwasseranlage (z.B. Kleinkläranlage) ist zu beachten, dass das Einleiten von Abwasser aus einer Abwasseranlage in ein Gewässer und auch die Versickerung in den Untergrund einen Benutzungstatbestand im Sinne der Wasserhaushaltsgesetz (WHG) darstellt und einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde bedarf. Die Erlaubnis wird nur auf Antrag erteilt. Die Errichtung der Kleinkläranlage ist nicht anzeigepflichtig, sondern für die damit in Verbindung stehende Gewässerbenutzung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen.

Verfahrensablauf

  • Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
  • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
  • Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.

Voraussetzungen

Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn:

  • die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
  • die private Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
  • das Abwasser gegebenenfalls beim einleitenden Betrieb so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • weitere erforderliche Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll

Welche Gebühren fallen an?

EUR 70,00 bis 15.000,00

Leistungsbeschreibung: Wartungsfirmen ( Nordwestmecklenburg )

Die Verwaltungsgebühren richten sich nach der Wasserwirtschaftskostenverordnung M-V.
Für die Erteilung der Erlaubnis gilt Tarifstelle 200.1.1 (70 bis 15.000 Euro).

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in eine private Abwasseranlage nur mit erteilter Genehmigung erfolgen darf.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

 

 

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