Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die Heilkunde ausüben wollen, ohne als Arzt approbiert oder Inhaber einer Erlaubnis im Sinne des § 2 Abs. 2 und § 10 der Bundesärzteordnung zu sein, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Teil des Verfahrens ist eine amtsärztliche Kenntnisüberprüfung.

Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" bzw. "Heilpraktikerin" zu führen.

Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

Verfahrensablauf

Informationen über den Verfahrensablauf erhalten Sie beim zuständigen Gesundheitsamt.

Verfahrensablauf und Unterlagen ( Nordwestmecklenburg )

Für die sogenannte große Heilpraktikerprüfung sind in Mecklenburg-Vorpommern die Gesundheitsämter der Hansestadt Rostock (Rostock - Heilpraktikerprüfung) und des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (Heilpraktikerprüfung (lk-mecklenburgische-seenplatte.de)) zuständig.

Wenn Sie als Heilpraktiker oder Heilpraktikerin in unseren Landkreis umgezogen sind, melden Sie sich bitte mit dem  Formular "Anzeige selbständiger Arbeit" bei uns an.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die große Heilpraktikerprüfung:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • ein Nachweis darüber, dass mindestens die Hauptschule erfolgreich abgeschlossen wurde
  • amtliches Führungszeugnis, dass nicht älter als drei Monate sein darf
  • ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als drei Monate sein darf, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Antrag stellenden Person infolge eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche ihrer geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen Sucht die für die Berufsausübung erforderliche Eignung fehlt
  • Nachweise von Schulungen für heilkundliche Tätigkeiten
  • Information, ob eine allgemeine Heilpraktikererlaubnis oder eine auf die heilkundliche Psychotherapie beschränkte Erlaubnis beantragt wird
  • Anschrift des beabsichtigten Niederlassungsortes (Praxis)
  • Aufenthaltsgenehmigung (bei Staatsangehörigen aus Staaten außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes) und Arbeitserlaubnis (bei beabsichtigter Ausübung)

Für den Sektoralen Heilpraktiker sind die erforderlichen Unterlagen im zuständigen Gesundheitsamt zu erfragen.

Verfahrensablauf und Unterlagen ( Nordwestmecklenburg )

Für den Sektoralen Heilpraktiker/ die Sektorale Heilpraktikerin (Psychotherapie, Physiotherapie bzw. Podologie) wird auf das Antragsformular (Antrag auf Heilpraktikerüberprüfung) verwiesen.

 

 

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