Ab sofort nur noch mit FFP2-Maske im Bus

NAHBUS informiert

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Bundes-Notbremse wirkt sich im Nahverkehr aus


Im Zuge der bundeseinheitlich „Corona-Notbremse“ ist die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske in Bussen, Bahnen und Taxis beschlossen worden. Im Gesetzestext heißt es hierzu: „Bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- oder fernverkehr […] besteht für Fahrgäste sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthalts in einer zu dem jeweiligen Verkehr gehörenden Einrichtung die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar)“. Das gilt auch für den Schülerverkehr. Die Regelung tritt am 24. April 2021 in Kraft.

Das bedeutet, dass die bisher auch erlaubten einfachen OP-Masken nicht mehr ausreichend sind. Daher bittet NAHBUS alle Fahrgäste, ab sofort nur noch mit einer FFP2-Maske die Busfahrt anzutreten. Entsprechende Hinweisschilder an den Bustüren werden zeitnah in den nächsten Tagen angebracht.

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