Covid19 in NWM – Dienstag (13.4.)

Virus-Visualisierung in gründ auf blauVirus-Visualisierung in gründ auf blau

Am Dienstag meldet das Gesundheitsamt eine glatte Anzahl von 50 Neuinfektionen in Nordwestmecklenburg. 298 Menschen befinden sich mit einer Infektion in Quarantäne – hinzu kommen 1106 weiter Quarantänefälle als Kontaktpersonen bzw. Reiserückkehrer.

Die Inzidenz in NWM steigt damit heute um 31,2 auf 135,4, den bislang höchsten Inzidenzwert für unseren Landkreis. Bezeichnend ist, dass Nordwestmecklenburg damit dennoch nur auf Platz 6 der höchsten Inzidenz landet. Den höchsten Wert weist Vorpommern-Greifswald mit einer Inzidenz von 201,2 auf, gefolgt von der Mecklenburgischen Seenplatte mit 184,1 und Ludwigslust-Parchim mit 174,2. Auch Schwerin mit 150,5 und der Landkreis Rostock mit 140,9 haben höhere Werte. Rostock liegt mit 124,8 ebenfalls nicht weit entfernt und als einziges Gebiet unter 100 sticht Vorpommern-Rügen heraus, das mit 89,5 aber auch einen Anstieg um 16,5 aufweist.
Der landesweite Wert steigt heute auf 150,8.

Unter den heutigen Fällen bildet sich entsprechend der Anzahl ein weites Feld ab. Neben dem stationären und auch dem mobilen Pflegebereich mit 6 Fällen, 2 Beschäftigte und 4 Gepflegte, einhergehend mit einer Reihe weiterer Quarantänen für Kontaktpersonen, melden wir heute insgesamt 10 positive Fälle bei Kindern und Jugendlichen unter 13 Jahren. In 4 Fällen davon wurde die Infektion entdeckt, weil die Kinder Erkältungssymptome hatten und die Eltern sie testen ließen, weil sie deshalb entsprechend der verschärften Kita-Regelungen nicht ihre Betreuungseinrichtung besuchen durften.
Die weiteren Fälle stammen sowohl aus familiären als auch aus vielfältigen beruflichen Umfeldern. Meist handelt es sich um Einzelinfektionen, bei einem Lieferdienst für Essen gab es eine Häufung von 3 nun positiven Kontaktpersonen in der Belegschaft zu einem bereits bekannten Infektionsfall.

 

Zwei Allgemeinverfügungen

Von einer Allgemeinverfügung ist heute die Kita Puschel in Renzow betroffen. 6 Erziehungspersonen und 30 Kinder aus dem Kita und dem Hortbereich müssen in häusliche Quarantäne. Und zwar je nachdem ob sie am 8. oder 9.4. zuletzt in der Einrichtung waren bis zum 22. oder 23.4. Vorausgegangen war ein positiver Test bei einer dort beschäftigten Person.

Eine zweite Verfügung wurde für die Heinrich-Heine-Schule in Gadebusch erlassen nach zwei Positivtestungen bei Schulkindern. Die Verfügung gilt für alle Lehrkräfte Schülerinnen und Schüler der Klasse 2b, die am 8. oder 9.4. im Unterricht waren, sowie für alle anderen Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 2, die am 8.4. an der Schulspeisung teilgenommen haben. Hier gilt die Quarantäne bis zum 23.4.
Ebenfalls von einer Quarantäne betroffen sind Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler der Klasse 5a, die am 12.4. in der Schule waren. Diese gilt bis zum 26.4.

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