Covid19 in NWM – Mittwoch (5.5.)

Visualisierung eines Virus in türkis und rosaVisualisierung eines Virus in türkis und rosa

Am Mittwoch wurden aus Nordwestmecklenburg 22 Neuinfektionen mit Covid19 gemeldet. 332 Personen sind mit einer Infektion in Quarantäne, insgesamt sind es 1180.

Die Inzidenz im Landkreis sinkt damit heute wieder ein kleines Stück um 3,8 auf 101,7. Darüber liegen die Mecklenburgische Seenplatte mit 118,2, Vorpommern-Greifswald mit 125,6, Schwerin mit 130,7 und Ludwiglust-Parchim mit 144,5. Unterhalb der 100 bewegen sich die Stadt Rostock mit 86,5 und der Landkreis Rostock mit 67,7 kaum. Vorpommern-Rügen sinkt um 12,1 auf 54,7. Die landesweite sinkt ebenfalls ein Stück auf 102,1.

Rund ein Drittel der heutigen Fälle war bereits als Kontaktperson in Quarantäne und hat sich höchstwahrscheinlich im familiären Umfeld angesteckt. Bei anderen Fällen aber fand der Infektionsweg über die Arbeit statt oder dies wird nach bisherigen Ermittlungen vermutet.
In Wismar ist sowohl ein Metallbau-Unternehmen als auch ein KFZ-Betrieb mit je einem Fall betroffen, aber auch in dem schön öfter erwähnten holzverarbeitenden Unternehmen in der Hansestadt kommt ein weiterer Fall zu der vorhanden Häufung hinzu. Eine positive Fachkraft in einer Zahnarztpraxis zog eine vorläufige Schließung der Praxis nach sich.

Die Verbreitung der „brasilianischen“ Virusmutation mit der Bezeichnung P1 hat weiter zugenommen. Gestern kamen 12 Fälle dazu, heute 7, so dass die Gesamtzahl nun bei 74 liegt.

Zwei Allgemeinverfügungen

Eine Allgemeinverfügung musste heute für die Notbetreuungsgruppe der Klasse 4a der Grundschule Rudolf-Tarnow in Wismar erlassen werden. Nach einem positiven Test bei einem Schulkind müssen 8 weitere Kinder, die am 29.4. in der Schule waren, bis zum 13.5. in Quarantäne.

Eine weitere Allgemeinverfügung gilt seit heute für die Gruppe „Schröter“, die Gruppe „Schönfeldt“ und die Frühdienstgruppe der Kindertagesstätte „Am Burgsee“ in Gadebusch, Insgesamt 33 Kinder und 7 Beschäftigte, die am 3.5. in der Einrichtung waren, müssen nach einem positiven Testergebnis bei einem Kind bis zum 17.5. in Quarantäne. Bei zwei weiteren symptomatischen Kindern werden zeitnah Abstrichtests durchgeführt.

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