Fahrzeugführer aufgepasst!

Jetzt an den Umtausch von Führerscheinen denken

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Wer mit einem zwischen 1999 und 2001 ausgestelltem Führerschein unterwegs ist, muss diesen bis zum Ende des Jahres 2025 umtauschen.


Fahrzeugführer aufgepasst: Wer mit einem zwischen 1999 und 2001 ausgestelltem Führerschein unterwegs ist, muss diesen bis zum Ende des Jahres 2025 umtauschen. Andernfalls drohen gegebenenfalls Probleme bei Verkehrskontrollen. Darauf weist die Führerscheinstelle des Landkreises Nordwestmecklenburg hin.

In das aktuelle Modell umzutauschen sind alle zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 31. Dezember 2001 ausgestellten EU-Führerscheine. Die Umtauschfrist endet am 19. Januar 2026. Die Führerscheinstelle des Landkreises Nordwestmecklenburg rät jedoch zum frühzeitigen Umtausch und nicht bis zur letzten Minute zu warten. So können längere Bearbeitungs- oder Wartezeiten vermieden werden.

Für den Umtausch des Führerscheins werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 25,30 Euro erhoben. Darüber hinaus besteht zusätzlich die Möglichkeit, den neuen Führerschein gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5,09 Euro direkt nach Hause schicken zu lassen.

Eine Terminvergabe zur Beantragung des Führerscheinumtausches erfolgt über den Online-Termin-Service der Führerscheinstelle des Landkreises Nordwestmecklenburg unter der Internetadresse https://termin.nordwestmecklenburg.de. Hier können Termine jeweils drei Monate im Voraus angeboten werden. Je nach Aufkommen kann es jedoch zu Wartezeiten kommen.

Für den Umtausch werden der Personalausweis oder alternativ Reisepass inklusive Meldebescheinigung, der aktuell gültige Führerschein sowie ein biometrisches Lichtbild benötigt.

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