Geflügelpest: Schutzzone Siemz-Niendorf wird aufgehoben

Mit Wirkung zum 21.1.2022

Eine Ente, liegendEine Ente, liegend

Nachdem am 30.12.2021 in einer Hausgeflügelhaltung in Siemz-Niendorf/ Ortsteil Niendorf der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt wurde, hatte der Landkreis die Allgemeinverfügung Nr. 6 erlassen, mit der Schutzmaßregeln für eine Schutzzone und eine Überwachungszone angeordnet wurden.

Da in den vergangenen drei Wochen in diesen Zonen keine weiteren Fälle der Geflügelpest beim Hausgeflügel festgestellt wurden, hebt der Landkreis die Schutzzone mit Wirkung vom 21.01.2022 auf.

 

Die entsprechende Allgemeinverfügung Nr. 7 zur Bekämpfung der Geflügelpest und Aufhebung der Schutzzone wurde am 20.01.2022 auf der Internetseite des Landkreises unter Bekanntmachungen veröffentlicht.

Damit wird auch die generelle Stallpflicht für das Geflügel in der Schutzzone aufgehoben.

Die bisher in der Schutzzone gelegenen Orte gehen damit in die noch mindestens bis zum 29.01.2022 bestehende Überwachungszone über. Dementsprechend haben die Geflügelhalter die Maßregeln für die Überwachungszone zu beachten.

 

Die nach wie vor bestehende Anwesenheit des Geflügelpestvirus vom Subtyp H5N1 in der Wildvogelpopulation zeigen die gemeldeten Nachweise und Ausbrüche in Mecklenburg-Vorpommern. Allein in den vergangenen vier Wochen wurde das Virus bei 18 Wildvögeln, insbesondere bei Wildgänsen und Schwänen, nachgewiesen und in 8 Fällen mussten Geflügelpestausbrüche in Hausgeflügelhaltungen bekämpft werden.

Mit der Aufhebung der Stallpflicht in der Schutzzone kann also noch keine allgemeine Entwarnung gegeben werden.

Wie wichtig das rigorose Verhindern des direkten und indirekten Kontaktes zwischen den Wildvögeln und dem Hausgeflügel ist, bestätigen die epidemiologischen Ermittlungen zu den Ausbrüchen.

 

Folgende Biosicherheitsmaßnahmen sind durch Geflügelhalter ständig zu beachten:

·         Tränken Sie Ihr Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben.

·         Füttern Sie Ihr Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind.

·         Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.

·         Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung, insbesondere das Schuhzeug.

·         Lassen Sie plötzliche erhöhte Tierverluste durch einen Tierarzt abklären bzw. informieren Sie uns.

Bei fachspezifischen Fragen stehen die Mitarbeiter des Veterinäramtes zur Verfügung (03841- 3040 3901).
In Notfällen ist über die Leitstelle Westmecklenburg 0385-50000 der Bereitschaftsdienst der Amtstierärzte erreichbar.

Zurück Nach oben Drucken Hilfe