Geflügelpest: Überwachungszone nach Ausbruch in Kirch Grambow wird aufgehoben

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

 

Auf Grund eines Geflügelpestausbruches in einer Hausgeflügelhaltung in Kirch Grambow am 20.12.2022 wurden durch den Landkreis eine Schutz- und eine Überwachungszone eingerichtet.

 

Die Schutzzone wurde bereits mit Wirkung vom 11.01.2023 aufgehoben.

Da in den vergangenen dreißig Tagen seit dem Ausbruch der Geflügelpest in der Überwachungszone kein Geflügelpestausbruch beim Hausgeflügel festgestellt wurde, wird nun auch die Überwachungszone mit Wirkung vom 20.01.2023 aufgehoben.

 

Die entsprechende Allgemeinverfügung Nr. 2 - 2023 zur Bekämpfung der Geflügelpest und Aufhebung der Schutzzone wurde am 19.01.2023 auf der Internetseite des Landkreises unter https://www.nordwestmecklenburg.de/de/oeffentliche_bekanntmachungen.html veröffentlicht.

 

Um die Geflügelbestände weiterhin vor einer Einschleppung des Geflügelpestvirus durch Wildvögel zu schützen, gelten die Anordnungen aus der Allgemeinverfügung Nr. 3_2022 vom 28.11.2022 in Bezug auf die Verhinderung des Kontaktes zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel, zur Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen und zur Meldepflicht bei Auffälligkeiten und erhöhten Verlusten im Hausgeflügelbestand weiter fort.

 

Für die Geflügelhalter des Landkreises und der Hansestadt Wismar bedeutet dies:

 

Wenn auf Grund der örtlichen Gegebenheiten z.B. Hofteich, unmittelbarer Zugang zu einem Gewässer, Wildvogeleinflug oder Wildvogelansammlungen in unmittelbarer Nähe, keine sichere Barriere zwischen Wildvögeln- insbesondere Wildenten, Wildgänsen, Schwänen und aasfressenden Wildvögeln- und dem Hausgeflügelbestand herzustellen ist, müssen die Tiere in einem geschlossenen Stall oder in einer Wildvogel sicheren Voliere gehalten werden.

 

Gleichzeitig sind die folgenden Biosicherheitsmaßnahmen zu jeder Zeit durch die Geflügelhalter zu beachten:

  • Tränken Sie Ihr Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben.
  • Füttern Sie Ihr Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind.
  • Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
  • Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung, insbesondere das Schuhzeug.
  • Lassen Sie plötzliche erhöhte Tierverluste durch einen Tierarzt abklären bzw. informieren Sie das Veterinäramt.

Bei fachspezifischen Fragen stehen die Mitarbeiter des Veterinäramtes zur Verfügung (03841- 3040 3901).
In Notfällen ist über die Leitstelle Westmecklenburg 0385-50000 der Bereitschaftsdienst der Amtstierärzte erreichbar.

 

 

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