Information der Ausländerbehörde

Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung

Für Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit wird die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung verlängert: gültige Aufenthaltserlaubnisse mit vorübergehendem Schutz


Für Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit wird die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung verlängert: gültige Aufenthaltserlaubnisse mit vorübergehendem Schutz, die bis zum 1. Februar 2025 gültig sind, werden automatisch bis zum 4. März 2026 verlängert.

Diese wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländerinnen und Ausländer gewährt. Für eine Verlängerung müssen Sie, als geflüchtete Ukrainerin oder Ukrainer, die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Landkreis-Website in den Sprachen Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch hier: https://www.nordwestmecklenburg.de/de/weitere-informationen-der-auslaenderbehoerde.html

Sollten Sie ein personalisiertes Schreiben benötigen, senden Sie bitte eine E-Mail an abh@nordwestmecklenburg.de.

Bundesbehördliche Informationen erhalten Sie auch beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hier: Ukraine Aufenthaltserlaubnis (germany4ukraine.de)

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