Wählen Sie den Ort aus (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz), um die zuständige Stelle sowie wichtige Zusatzinformationen vom Landkreis zu erhalten.

Durchführung von zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen in Schulen und Kindertagesstätten

Leistungsbeschreibung

Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte beraten und betreuen Kinder und Jugendliche in Fragen der Gesunderhaltung der Zähne und des Mund- und Kieferbereiches; sie beraten insoweit auch die Personensorgeberechtigten. Sie führen hierzu in Schulen, Kindertageseinrichtungen und ihnen gesetzlich gleichgestellten Betreuungsangeboten vorbeugende Untersuchungen durch mit dem Ziel, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig zu erkennen und auf eine Behandlung hinzuwirken. Sie wirken insoweit an Maßnahmen der Gruppenprophylaxe nach § 21 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches mit.

Zahnärztliche Untersuchungen durch das Gesundheitsamt

  • Zahnärztliche Untersuchungen und Befundungen werden bei allen Kindern und Jugendlichen vom 2. Lebensjahr bis zum Schulabschluss durchgeführt.
  • Beratung in Bezug auf kieferorthopädische Fehlstellungen
  • Gesundheitsberichterstattung

Intensiv- und Gruppenprophylaxe

  • Gruppenprophylaxe bei Kindern der Altersgruppe 2 - 12 Jahre; für Kinder in Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder geistige Entwicklung gibt es keine Altersbegrenzung
  • Zahn- und Mundhygiene
  • Einüben der richtigen Zahnputztechnik
  • Ernährungslenkung aus zahnärztlicher Sicht
  • Kariesprävention-Fluoridierungsmaßnahmen
  • Betreuung von Kindern mit erhöhtem Kariesrisiko
  • Motivation zum Zahnarztbesuch

Zahnärztliche Gutachten

Erstellung von Gutachten im Rahmen des Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) und des Asylbewerberleistungsgesetzes

Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung

Öffentlichkeitsarbeit

Beschreibung, Rechtsgrundlagen ( Nordwestmecklenburg )

Weitere Behandlungen des Gesundheitsamtes des Landkreis Nordwestmecklenburg: 

  • Zahnärztliche Untersuchungen für alle Kinder ab dem 3. Lebensjahr (in Kitas / bei Tagesmüttern und Tagesvätern)  für alle Schüler der Klassenstufen 1 bis 12 zum frühzeitigen Erkennen von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten.
  • Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe (Ernährungslenkung, Mundhygieneinstruktion – KAI Methode) für Kinder im Alter von 3 bis 12 Jahren (in Kitas, Schulen, Sonderschulen und Behinderteneinrichtungen).
  • Intensivprophylaxe für Kinder / Jugendliche im Alter von 3 -16 Jahren mit erhöhtem Kariesrisiko (Fluoridprophylaxe).
  • Zahnärztliche Beratung von Schwangeren, Müttern/Vätern mit Säuglingen und Kleinkindern, Sorgeberechtigte, Erzieherinnen/ Erzieher und Lehrerinnen/ Lehrer in Fragen der Zahn-und Mundgesundheit.
  • Leitung  der Kreisarbeitsgemeinschaft  zur Förderung der Jugendzahnpflege im LK NWM/  und aktive Mitarbeit.
  • Begutachtung nach Asylbewerberleistungsgesetz und Beamtenversorgungsgesetze/ Beihilfeverordnungen der Bundesländer.

Zuständige Stelle

das jeweilige Gesundheitsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zahnärztlicher Kinderpass

 

 

Zurück Nach oben Drucken Hilfe