Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte führen für ihre Zuständigkeitsbereiche eine Kaufpreissammlung. Die Kaufpreissammlung enthält unter anderem Informationen über Verträge vom Kauf und Tausch von Grundstücken, Grundstücksteilen und Rechten an Grundstücken.

Zur Führung der Kaufpreissammlung erhalten die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse sämtliche Verträge, durch welche Eigentum an einem Grundstück übertragen werden soll. Diese Verträge werden gesammelt und im Hinblick auf die unterschiedlichen wertbeeinflussenden Umstände einer Immobilie anonymisiert ausgewertet.

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können grundsätzlich nur bei berechtigtem Interesse erteilt werden. Die Berechtigung im Einzelfall richtet sich nach landesrechtlichen Vorschriften.

Verfahrensablauf

Als Person mit einem berechtigten Interesse können Sie für ein möglichst genau beschriebenes Wertermittlungsobjekt eine Auskunft über Vergleichskaufpreise aus der Kaufpreissammlung bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beantragen.

  • Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird Ihre Auskunftsberechtigung prüfen.
  • Die Geschäftsstelle wird geeignete Vergleichskauffälle für das genannte Objekt aus der Kaufpreissammlung selektieren.
  • Falls keine beziehungsweise nicht ausreichend viele Vergleichskauffälle vorliegen, wird die Geschäftsstelle mit Ihnen Rücksprache halten.
  • Im Abschluss werden Ihnen die Kauffälle zusammen mit einer Kostenrechnung übermittelt.

Voraussetzungen

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden nur erteilt, soweit ein berechtigtes Interesse hieran nachgewiesen wird. Die Berechtigung im Einzelfall richtet sich nach landesrechtlichen Vorschriften.

In Mecklenburg-Vorpommern wird eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und die sachgerechte Verwendung der Daten gewährleistet erscheint. Dies wird regelmäßig bei folgenden Antragstellenden angenommen:

  • Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben
  • Sachverständige für Grundstückswertermittlung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • keine

Welche Gebühren fallen an?

Die Auskunftserteilung aus der Kaufpreissammlung ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach landesrechtlichen Vorschriften.

In Mecklenburg-Vorpommern richten sich die Kosten nach der Gutachterausschusskostenverordnung (GAKostVO M-V).
Die Gebühr hängt von der Anzahl der Wertermittlungsobjekte und der jeweils hierzu mitgeteilten Kaufpreise ab. Die Mindestgebühr beträgt 50,00 EUR.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • keine

Aufbewahrungsfrist von daten nach dsgvo

10 Jahre

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Antrags ab. Von der Antragstellung bis zum Versand der Auskunft können ein bis zwei Wochen vergehen. Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der zuständigen Stelle nach.

Rechtsbehelf

In Mecklenburg-Vorpommern können Sie Widerspruch gegen den Gebührenbescheid bei der bescheidenden Stelle einlegen.

 

 

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