Ausschreibung des Umweltpreises des Landkreises Nordwestmecklenburg für das Jahr 2023

Die Vorschläge sind bis zum 15.07.2023 einzureichen

Ausschreibung des Umweltpreises des Landkreises

Nordwestmecklenburg für das Jahr 2023

Der Landkreis Nordwestmecklenburg vergibt im Jahr 2023 wieder einen Umweltpreis. Mit diesem Preis sollen Einzelpersönlichkeiten, Personengruppen, Kommunen, Vereine und Verbände, aber auch Betriebe und Institutionen gewürdigt werden, die sich ehrenamtlich bzw. uneigennützig im Bereich des Natur- und Umweltschutzes engagieren und hierdurch eine Vorbildfunktion haben. Alternativ kann der Umweltpreis für das Jahr 2023 erstmalig auch als Förderung für geplante schulische Umweltprojekte bzw. für umweltpädagogische Projekte mit Kindern und Jugendlichen anderer Träger vergeben werden.

Der Landkreis stellt für den Umweltpreis insgesamt 2.000,00 € zur Verfügung. Der Umweltpreis wird als Geldpreis verliehen. Das Preisgeld kann auf mehrere Preisträger bzw. Projekte aufgeteilt werden. Die Höhe eines individuellen Preisgeldes soll dabei 500,00 € nicht unterschreiten. Die Namen und die Wirkungsstätte der Geehrten werden im „Nordwestblick“ veröffentlicht und auf einer Ehrentafel in der Kreisverwaltung dauerhaft der Öffentlichkeit präsentiert.

Verfahren

  1. Der Umweltpreis wird im Rahmen des Jahresempfangs durch den Kreistagspräsidenten und den Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg verliehen.
  2. Auszeichnungs- bzw. Projektvorschläge sind beim Landkreis Nordwestmecklenburg (Anschrift: Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Umwelt und Regionalentwicklung, Postfach 1565, 23958 Wismar, E-Mail: C.Koch@nordwestmecklenburg.de), bis zum

15.07.2023

einzureichen. Vorschlagsberechtigt sind Einzelpersonen, Vereine, Verbände, Institutionen und Kommunen.

  1. Mit dem Auszeichnungsvorschlag ist eine detaillierte und anschauliche Beschreibung des zu fördernden Projektes bzw. der zu würdigenden Leistungen einer Person oder Personengruppe sowie ein kurzer Lebenslauf der beteiligten Personen bzw. die Darstellung der Entwicklung einer Gruppe einzureichen.
  2. Die Prüfung der Vorschläge und die Auswahl der Projekte sowie der Preisträger und Preisträgerinnen erfolgt durch eine Jury, die aus mindestens fünf Mitgliedern besteht und durch den Landrat berufen wird.
  3. Die Entscheidung der Jury soll von den folgenden Hauptkriterien bestimmt werden:
  • Qualität des Auszeichnungsvorschlages
  • Maß des uneigennützigen bzw. ehrenamtlichen Engagements
  • Maß der positiven Wirkung auf Natur und Umwelt
  • Maß der Vorbildfunktion
  1. Nicht verliehen werden kann der Preis an Mitglieder der Jury.

Gebeten wird besonders um Vorschläge zur Auszeichnung von Kindern, Jugendlichen und durch sie geprägte Organisationen sowie um die Bewerbung von geplanten schulischen Umweltprojekten bzw. umweltpädagogischen Projekte mit Kindern und Jugendlichen anderer Träger.

 

Wismar, den 2. 3 2023

 

Tino Schomann

Landrat

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