Bekanntmachung gemäß § 1 Abs. 3 Corona-LVO M-V 8.10.2021

Testerfordernisse für Innenbereiche ab 9.10.2021

Bekanntmachung gemäß § 1 Abs. 3 Corona-LVO M-V – Testerfordernisse für Innenbereiche

 

Der Landkreis informiert darüber, dass Nordwestmecklenburg in der risikogewichteten Stufenkarte des Landes seit gestern, Donnerstag, 07.10.2021 den dritten Tag in Folge in die Stufe 2 („gelb“) eingestuft wurde.

Ab morgen, Samstag, den 9.10.2021 gelten damit die in der Corona-LVO M-V geregelten Testerfordernisse für Innenbereiche.

 

Wismar, 8.10.2021

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