Beteiligung am Verfahren zur Badegewässerlandesverordnung

Bekanntmachung des Fachdienstes Öffentlicher Gesundheitsdienst des Landkreises Nordwestmecklenburg

Laut Badegewässerlandesverordnung – BadegewLVO M-V vom 6. Juni 2008 § 3 (1) bestimmt das Gesundheitsamt vor Beginn der Badesaison die Badegewässer. Die an die EU-Kommission zu meldenden Badegewässer werden im Benehmen mit den Gemeinden und kreisfreien Städten festgelegt. Weiterhin fördert das Gesundheitsamt entsprechend § 11 der BadegewLVO M-V die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Umsetzung dieser Verordnung.

Hiermit teilt das Gesundheitsamt (Fachdienst Öffentlicher Gesundheitsdienst) des Landkreises Nordwestmecklenburg mit, dass die Listen der Badegewässer in der Geschäftsstelle in Wismar, Rostocker Straße 76 zu den Sprechzeiten eingesehen werden können.

Informationen sind auf unserer Website hier zu finden: https://www.nordwestmecklenburg.de/de/gesundheitsaufsicht.html

Anregungen für die Saison 2023 werden bis zum 24.03.2023 entgegengenommen –Tel.: 03841  3040-5353.

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