Ungültigkeitserklärung von drei Dienstsiegeln
Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Nordwestmecklenburg
Datumsbezug: 25.01.2023
Aufgrund einer Verlustmeldung hat der Landrat folgende Dienstsiegel mit Wirkung zum 25.1.2023 für ungültig erklärt:
- Dienstsiegel mit der Unterscheidungszahl „60", Durchmesser von 35 mm. Zuletzt verwahrt im Fachdienst Kreisinfrastruktur.
- Dienstsiegel mit der Unterscheidungszahl „122", Durchmesser von 20 mm. Zuletzt verwendet im Ordnung/Sicherheit und Straßenverkehr.
- Dienstsiegel mit der Unterscheidungszahl „36", Durchmesser von 35 mm. Zuletzt verwendet im Fachdienst Fachdienst Soziales.