Ungültigkeitserklärung von drei Dienstsiegeln

Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Nordwestmecklenburg

Aufgrund einer Verlustmeldung hat der Landrat folgende Dienstsiegel mit Wirkung zum 25.1.2023 für ungültig erklärt:

  • Dienstsiegel mit der Unterscheidungszahl „60", Durchmesser von 35 mm. Zuletzt verwahrt im Fachdienst Kreisinfrastruktur.
  • Dienstsiegel mit der Unterscheidungszahl „122", Durchmesser von 20 mm. Zuletzt verwendet im Ordnung/Sicherheit und Straßenverkehr.
  • Dienstsiegel mit der Unterscheidungszahl „36", Durchmesser von 35 mm. Zuletzt verwendet im Fachdienst Fachdienst Soziales.
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