WBV Verbandsschau 2021

Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben-Küste“

Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben-Küste“
KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS
Bekanntmachung - Verbandsschau 2021

Auf Grund der Corona-Pandemie führt der Wasser- und Bodenverband "Wallensteingraben-Küste", die Verbandsschauen gemäß § 6 der
Verbandssatzung vom 01. Januar 2017 nicht wie in den vergangenen Jahren durch. Im Rahmen der Eigenkontrolle und in Vorbereitung des
Unterhaltungsplanes 2021/22 führt der Verband die Gewässerschauen nur mit eigenen Mitarbeitern durch. Landbewirtschafter, interessierte
Bürger, betroffene Anlieger und Behörden können bis zum 15. März 2021 Hinweise über eventuelle weitere notwendige
Unterhaltungsleistungen an den Verbandsgewässers bei der Geschäftsstelle schriftlich oder telefonisch einreichen.
Die Zuständigkeiten des Verbandes „Wallensteingraben-Küste“ für Gewässer II. Ordnung sind auf der Web-Seite des Verbandes unter dem
Link: Anlagenbestand: Wasser- und Bodenverband Wallensteingraben-Küste (wbv-wallensteingraben-kueste.de) => Gewässer 2015 dokumentiert.

Hinweise sind zu richten an folgende Anschrift:
WBV Wallensteingraben-Küste
Am Wehberg 17, 23972 Dorf Mecklenburg,
Tel.: 03841/327580 – Fax/327581, 01714805130 Herr Gluth, 01714805134 Herr Brüsewitz
e-mail: WBV_Wismar@wbv-mv.de
Für eventuelle Rückfragen teile Sie uns bitte Ihre Kontaktdaten mit.
In Ausnahmen kann unter Berücksichtigung der Coronabedingungen ein Vororttermin stattfinden. Eine Mitfahrgelegenheit kann nicht ermöglicht
werden.
Die Arbeit des Verbandes ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht wesentlich für die Erhaltung der Bewohnbarkeit unseres Landes sowie für eine
funktionierende Infrastruktur, sie ist systemrelevant. Mit der Gewährleistung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses in den Fließgewässern
nimmt der Verband Aufgaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahr. (§§ 62, 73, 83 Wassergesetz M-V)

Dorf Mecklenburg, 12.01.2021
gez. Guntram Jung
Verbandsvorsteher

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