Befreiung von der Betriebspflicht
Leistungsbeschreibung
Der Betreiber eines Hafens, einer Anlege- oder Umschlagstelle ist verpflichtet, den Betrieb ordnungsgemäß einzurichten und zu führen. Die zuständige Behörde kann den Betreiber auf Antrag von der Betriebspflicht befreien; sie muss ihn hiervon befreien, wenn ihm die Fortführung des Betriebes nicht mehr zuzumuten ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Dem Antrag auf Befreiung sind die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen beizufügen.