Befreiung von der Betriebspflicht

Leistungsbeschreibung

Der Betreiber eines Hafens, einer Anlege- oder Umschlagstelle ist verpflichtet, den Betrieb ordnungsgemäß einzurichten und zu führen. Die zuständige Behörde kann den Betreiber auf Antrag von der Betriebspflicht befreien; sie muss ihn hiervon befreien, wenn ihm die Fortführung des Betriebes nicht mehr zuzumuten ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dem Antrag auf Befreiung sind die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen beizufügen.

 

 

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