Es kann nur in Gebieten gefördert werden, in denen nachweislich der privatwirtschaftliche Markt versagt. Zur Ermittlung der förderfähigen Gebiete hat der Landkreis das beihilfepflichtige Markterkundungsverfahren durchgeführt.
Hierbei wurden die am Markt tätigen Telekommunikationsunternehmen befragt, in welchen Gebieten und mit welcher Bandbreite sie bereits ausgebaut haben bzw. in den kommenden Jahren ausbauen werden. Die gemeldeten Gebiete wurden adressgenau von den amtlich bekannten Daten abgezogen.
Zudem wurde die Bestandsversorgung auf der Datengrundlage des Breitbandatlas des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur berücksichtigt, sodass im Ergebnis nur die förderfähigen Gebiete, die sogenannten „weißen Flecken“ dargestellt werden.
Dies sind diejenigen Gebiete, in denen Haushalte gegenwärtig keine Übertragungsraten von 30 Mbit/s im Download gewährleistet sind und in absehbarer Zeit auch nicht gewährleistet sein werden.