Grundlagen:
Die Grundlage der Förderung von Maßnahmen im ländlichen Raum ist dasintegrierte ländliche Entwicklungskonzeptes (ILEK) des Landkreises Nordwestmecklenburg.
Gegenstand der Förderung:
Maßnahmen aus den Förderbereichen:
öffentliche Dorferneuerung,
- ländliche Infrastruktur (z.B. ländlicher Wegebau),
- Dorferneuerung für private und sonstige Vorhabenträger,
- Dorferneuerung in Bezug auf Freizeit und Kultur, die Grundversorgung (z. B. Sanierung und Neubau Kita’s, Schaffung und Erweiterung Nahversorgungseinrichtungen,
- Schaffung räumlicher Voraussetzungen für z. B. Arztpraxen oder andere medizinische Dienstleistungen),
- kleine touristische Infrastruktureinrichtungen.
Zuwendungsempfänger:
Empfänger der Zuwendungen sind:
- Gemeinden und Gemeindeverbände sowie andere juristische Personen des öffentlichen Rechts
- natürliche Personen und Personengesellschaften
- eingetragene Vereine und Stiftungen sowie andere juristische Personen des privaten Rechts
Zuwendungen können im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen oder je nach Maßnahmenart und Zuwendungsempfänger unterschiedliche Förderhöhe gemäß den Bestimmungen in der ILERL M-V Richtlinie gewährt werden.
Förderanträge:
Förderanträge sind formgebunden und vor Beginn des jeweiligen Vorhabens bei der Bewilligungsbehörde Landkreis Nordwestmecklenburg, Stabsstelle Regionalentwicklung, Wirtschaftsförderung und Planen, Rostocker Str. 76, 23970 Wismar, bis zum Bewertungsstichtag 31.08. des jeweiligen Jahres, zu stellenDie für die Antragstellung erforderlichen Formulare stehen unter.
Die für die Antragstellung erforderlichen Formulare stehen unter folgenden Link zum Download zur Verfügung; sie werden bei Bedarf auch von der Bewilligungsbehörde als Papierexemplar zur Verfügung gestellt.
Website des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V
Die vollständigen Förderanträge sind bis zum Bewertungsstichtag 31. Oktober des jeweiligen laufenden Haushaltsjahres einzureichen. Weitere grundsätzliche Informationen zur Förderung von Gebäuden finden Sie im folgenden Infoblatt:
Förderung über die ILERL M-V für die private Dorferneuerung LK NWM
Integriertes ländliches Entwicklungskonzept (ILEK) für den Landkreis Nordwestmecklenburg