Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen anzeigen

Leistungsbeschreibung

Das Abbrennen von

  • Feuerwerkskörpern der Kategorie F3
  • von Großfeuerwerken der Kategorie F4 oder
  • von Bühnen- und Theaterfeuerwerk der Kategorie T1 oder T2 oder
  • sonstigen Feuerwerkskörpern der Kategorie P1 oder P2

muss ganzjährig vom Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber der zuständigen Stelle angezeigt werden. Für die Anzeige gilt eine Frist von zwei Wochen vor Abbrand des Feuerwerks. Bei Feuerwerken in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, hat die Anzeige vier Wochen vorher zu erfolgen.

Spezielle Hinweise: Anzeige für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in LANDKREIS Nordwestmecklenburg ( Nordwestmecklenburg )

Das Abbrennen von pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 ausgenommen der Tage 31.12. und 01.01. müssen beim Landkreis Nordwestmecklenburg beantragt werden. 

Voraussetzungen

Es dürfen sich in unmittelbarer Nähe des Feuerwerks keine Kirchen, Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime, reetgedeckte Gebäude oder Fachwerkhäuser befinden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie benötigen

  • eine gültige Erlaubnis gemäß § 7 (gewerblich) oder § 27 (nicht gewerblich) Sprengstoffgesetz oder
  • einen gültigen Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz oder
  • eine Ausnahmebewilligung gemäß § 24 Abs. 1 Sprengstoffgesetz.

In der Anzeige müssen die folgenden Angaben gemacht bzw. die folgenden Unterlagen beigefügt werden:

  • Personalien der Verantwortlichen
  • Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks
  • Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen
  • die Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit.

Identifikationsdokument

wird benötigt

Identifikationsdokument

wird benötigt

Welche Gebühren fallen an?

Gebührenrahmen: 30,00 EUR bis 150,00 EUR

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss mindestens zwei Wochen vor Abbrennen des Feuerwerks erfolgen.

Anzeigefrist / anmeldefrist oder ähnliches

14 Tage

Anzeigefrist / anmeldefrist oder ähnliches

14 Tage

 

 

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