Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert eines Grundstücks oder eines Rechtes an einem Grundstück beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie den Wert eines unbebauten oder bebauten Grundstücks oder den Wert von Rechten an einem Grundstück wissen möchten, können Sie diesen mit einem Verkehrswertgutachten ermitteln lassen. Diese Ermittlung kann bei dem örtlichen Gutachterausschuss beantragt werden. Daneben wird die Ermittlung auch von privaten Sachverständigen angeboten.
Der Verkehrswert ist gleichbedeutend mit dem Marktwert. Es ist der Preis, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert ist Aufgabe der Gutachterausschüsse. Der Ausschuss ist grundsätzlich selbstständig und unabhängig tätig. Ein Ausschuss ist jeweils für ein Gebiet (beispielsweise für einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt) zuständig. Die Mitglieder sind Angehörige von Behörden sowie ehrenamtliche Gutachter (etwa Architekten, Statiker, Bauingenieure, Steuerberater, etc.).
In Mecklenburg-Vorpommern wird die Einrichtung der Gutachterausschüsse durch die Gutachterausschusslandesverordnung geregelt.
Verfahrensablauf
Bürger/-innen können bei dem Gutachterausschuss einen Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für eine Immobilie stellen.
- Nach Auftragseingang wird die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses je nach zu bewertendem Objekt mit Fragen nach Unterlagen auf Sie zukommen.
- Parallel wird die Geschäftsstelle des Gutachterausschuss Ermittlungen zu dem Objekt bei anderen Behörden und Stellen tätigen.
- Es wird bestimmt, in welcher Zusammensetzung der Gutachterausschuss für dieses Gutachten tätig wird.
- Es ist stets eine Ortsbesichtigung des Objektes durch den Ausschuss notwendig. Dazu wird ein Termin vereinbart und durchgeführt.
- Möglicherweise sind danach noch weitere Ermittlungen notwendig.
- Dann kann der Verkehrswert berechnet und beschlossen werden.
- Dem/Der Auftraggeber/-in (und dem/der Eigentümer/-in) wird das Gutachten zusammen mit der Kostenrechnung übermittelt.
Zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (GAA) die zuständigen Stellen.
Voraussetzungen
Ein Verkehrswertgutachten kann jeder Eigentümer oder sonstige Berechtigte an einem Grundstück beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die notwendigen Unterlagen sind je nach Gutachtensauftrag unterschiedlich und werden in Rücksprache mit Ihnen erfragt.
Unter anderem können zum Beispiel folgende Unterlagen notwendig werden:
- Grundbuchauszug
- Nachweis über sonstige Rechte und Belastungen
- Vollmacht des/der Eigentümers/Eigentümerin
- Brandversicherungsschein
- Verzeichnis der Miet- und Pachteinnahmen
- Verzeichnis Betriebskosten
- Protokolle/Beschlüsse Eigentümerversammlung
- Nachweis über Investitionen in den letzten 10 Jahren
- Energieausweis
- Lageplan
- Baupläne/Grundrisse.
Grundbuchabschrift
Mietvertrag
Mitteilung
Sonstige Nachweise
Nachweis
Welche Gebühren fallen an?
Die Erstellung von Verkehrswertgutachten durch die Gutachterausschüsse ist kostenpflichtig. Es gelten die landesrechtlichen Kostenregelungen.
In Mecklenburg-Vorpommern werden die Verkehrswertgutachten für bebaute Grundstücke, Wohnungs- und Teileigentum sowie von Rechten an diesen Grundstücken nach der Höhe des ermittelten Verkehrswertes berechnet.
Die Höhe der Gebühr für ein Verkehrswertgutachten wird nach Tarifstelle 1 der Gutachterausschusskostenverordnung festgesetzt:
- Verkehrswert bis 300.000 EUR: 450,00 EUR bis 1.650,00 EUR
- Verkehrswert über 300.000 EUR bis 600.000 EUR: 1.651,00 EUR bis 2.250,00 EUR
- Verkehrswert über 600.000 EUR bis 2.500.000 EUR: 2.251,00 EUR bis 4.530,00 EUR
- Verkehrswert über 2.500.000 EUR: 4.531,00 EUR bis (2.530,00 EUR + 0,08 % des Verkehrswertes)
- Zusätzlich werden gemäß § 6 Gutachterausschusslandesverordnung noch Auslagen für die Entschädigung der an der Gutachtenerstattung beteiligten ehrenamtlichen Mitglieder des Gutachterausschusses erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Aufbewahrungsfrist von daten nach dsgvo
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den anderweitig anstehenden gesetzlichen Aufgaben der Gutachterausschüsse beziehungsweise anstehender anderer Gutachten. Von der Antragstellung bis zum Versand des Gutachtens vergehen in der Regel mehrere Wochen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
In Mecklenburg-Vorpommern können Sie Widerspruch gegen den Gebührenbescheid bei der bescheidenden Stelle einlegen.