Jagderlaubnis beantragen

Leistungsbeschreibung

Jagdausübungsberechtigte können Jagdgästen eine Jagderlaubnis erteilen. Ein Jagdgast ist nicht Jagdausübungsberechtigter im Sinne der jagdgesetzlichen Bestimmungen.

Eine entgeltpflichtige Jagderlaubnis muss bei der Unteren Jagdbehörde des örtlich zuständigen Landkreises bzw. kreisfreien Stadt (Wohnort) angezeigt werden.

Die Jagdbehörde kann die Zulassung von Jagdgästen aus Gründen der Jagdpflege beschränken oder untersagen.

Verfahrensablauf

Anzeige bei der Unteren Jagdbehörde und Eintragung in Jagdschein bei im Zuständigkeitsbereich wohnenden Jagderlaubnisinhabern

Zuständige Stelle

Die Anzeige der entgeltlichen Jagderlaubnis erfolgt bei den Unteren Jagdbehörden der örtlich zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte.

Voraussetzungen

keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Jagderlaubnisschein
  • Jagdschein

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine amtlichen Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

 

 

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