Angebote der Jugendarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

Leistungsbeschreibung

Nach § 11 Sozialgesetzbuch Achtes Buch sollen jungen Menschen Angebote gemacht werden, die ihre Entwicklung fördern und dabei das Interesse der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufgreifen. Dabei sind Angebote in folgenden Bereichen möglich:

  • Außerschulische Aktivitäten im Bereich der allgemeinen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Bildung
  • Angebote im Bereich von:
    • Sport, Spiel und Geselligkeit
    • Internationale Jugendarbeit
    • Kinder- und Jugenderholung
    • Beratungen

Nach § 14 Sozialgesetzbuch Achtes Buch sollen jungen Menschen und Eltern Angebote gemacht werden. Diese sollen jungen Menschen Möglichkeiten und Fähigkeiten vermitteln, sich oder andere vor gefährlichen Situationen zu schützen. Zudem soll die Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit gefördert werden und ein Verantwortungsgefühl gegenüber den Mitmenschen vermittelt werden. Eltern und andere Erziehungsberechtigte sollen in ihrer Erziehungsfähigkeit gestärkt werden.

ergänzende Beschreibungen; Rechtgrundlage: Link >Richtlinie ( Nordwestmecklenburg )

Insgesamt sind ca. 200 freie und öffentliche Träger, Initiativen und Einrichtungen im Landkreis Nordwestmecklenburg bekannt, die zu verschiedenen Schwerpunkten der Jugendarbeit und Jugendbildung vielfältige Angebote unterbreiten.

Der Landkreis Nordwestmecklenburg fördert Angebote und Maßnahmen der Jugendarbeit und Jugendbildung auf der Grundlage der gültigen Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg. Zu den Schwerpunkten der Kinder- und Jugendarbeit gehören:

1.     außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,

2.     Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,

3.     arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,

4.     internationale Jugendarbeit,

5.     Kinder- und Jugenderholung sowie Angebote der Feriengestaltung,

6.     Jugendberatung,

7.    aufsuchende und zielgruppenorientierte Jugendarbeit,

8.     die Bereitstellung besonderer Angebote für Kinder.

ergänzende Beschreibungen; Rechtgrundlage: Link >Richtlinie ( Nordwestmecklenburg )

Das Verfahren ist in der gültigen Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg geregelt.

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind ausschließlich Träger der freien Jugendhilfe.

ergänzende Beschreibungen; Rechtgrundlage: Link >Richtlinie ( Nordwestmecklenburg )

Spezieller Hinweis vom Landkreis Nordwestmecklenburg

Antragsberechtigt sind freie Träger der Jugendhilfe, Jugendverbände, Jugendinitiative sowie kommunale Träger des Landkreises Nordwestmecklenburg.

ergänzende Beschreibungen; Rechtgrundlage: Link >Richtlinie ( Nordwestmecklenburg )
  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie für den Bereich Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg
  • Verwendungsnachweis über die Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Jugendarbeit im Landkreis Nordwestmecklenburg
  • Belegliste
  • Teilnehmerliste

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

 

 

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