C. III.3.3.2.b.bb.1) - Vorteile
- Wirtschaftliches Risiko der Gemeinde ist auf Stammeinlage der Komplementär-GmbH begrenzt.
- Gute Bedingungen zur Einwohnerbeteiligung bei abgestuften Beteiligungsrechte (Gemeinde kann sich gegenüber Einwohnern mehr Einfluss sichern).
- Effektive Führung möglich (insbes. bei größeren Projekten wichtig).
- Vergleichsweise einfache Entscheidungsabläufe (insbes. bei vielen Beteiligten wichtig).