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Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung melden

Leistungsbeschreibung

In der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) müssen technische Änderungen am Fahrzeug (zum Beispiel Fahrzeugklasse, Leistungssteigerung, Emissionsklasse, Aufbauart, Kraftstoffart, Höchstgeschwindigkeit, Abmessungen, Gewichte) vermerkt werden.

Aber auch ein Ändern der Halterdaten (zum Beispiel Namensänderungen durch Heirat oder eine neue Anschrift) muss in der Zulassungsbescheinigung Teil I verzeichnet werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

In allen Fällen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), nicht erforderlich bei bereits vorhandener ZB II, wenn nur die Änderung der Anschrift erfolgt. Wurden dem Fahrzeug noch keine neuen Fahrzeugpapiere zugeteilt und reicht der Platz auf dem Fahrzeugschein für eine weitere Anschrift nicht mehr aus, sind neue Fahrzeugpapiere auszufertigen. In diesem Fall ist zusätzlich der alte Fahrzeugbrief vorzulegen. Die Änderung ist dann nur bei der Kfz-Zulassungsbehörde möglich.

bei Firmen zusätzlich:

  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug mit Eintrag der aktuellen Anschrift und
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder bei ausländischen Mitbürgern, ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.

Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.

Zusätzlich bei technischen Änderungen:

  • gegebenenfalls Gutachten einer/eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder
  • Abnahmebestätigung einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs einer zugelassenen Prüforganisation,
  • Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers,
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung,
  • Bescheinigung über die Abgasuntersuchung und
  • bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich neue elektronische Versicherungsbestätigung.

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Änderung der Fahrzeug- und Halterdaten ist unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.

Bearbeitungsdauer

Der Zeitablauf der Bearbeitung des Antrags auf Änderung der Fahrzeug- und Halterdaten ist von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig (Dauer der Ermittlungen, Geschäftsbelastung der betroffenen Behörden, Mitwirkung der/des Halterin/Halters) und ist einer allgemein-abstrakten Klärung nicht zugänglich.

 

 

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