Der Ort ist entscheidend!
Bitte geben Sie den Ort ein, der im Zusammenhang mit der oben genannten Verwaltungsleistung steht (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz).
Klärschlammentsorgung
Leistungsbeschreibung
Klärschlämme aus Kläranlagen für kommunale Abwässer können in der Regel landwirtschaftlich verwertet werden.
Die untere Abfallbehörde und die landwirtschaftliche Fachbehörde in der LMS wachen darüber, dass die Verwertung nutzbringend und ohne Schaden für die Umwelt erfolgt. Maßgebliche Vorschriften dafür sind die Klärschlammverordnung sowie die Düngeverordnung.
Zur abfallrechtlichen Überwachung gehört die Beaufsichtigung der Feldrandlagerung.
Klärschlämme sind unverzüglich nach der Anlieferung am Feldrand auch einzuarbeiten, um Geruchsbelästigungen und punktuelle Belastungen des Bodens und der Gewässer zu vermeiden.