Liegenschaftskataster: Auszug beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie können einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster beantragen. Im Liegenschaftskataster werden sachliche Informationen zum Flurstück (wie die Flurstücksnummer, Größe des Flurstücks, Nutzungsarten, Ertragsmesszahlen) und persönliche Daten (wie der Eigentümer des Flurstücks, zugehörige Grundbuchblattnummer) geführt. Diese werden je nach Bedarf aufbereitet in verschiedenen Auszügen bereitgestellt.
Sie können Flurstücksnachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Flurstücks- und Eigentümernachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Grundstücksnachweise und Bestandsnachweise beantragen. Wenn Sie einen Flurstücksnachweis ohne personenbezogene Daten erwerben wollen, können Sie dies über die GeoShops der Landkreise und kreisfreien Städte tun.
Verfahrensablauf
Beantragen Sie schriftlich einen Flurstücks- und Eigentumsnachweis bei der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt).
Weisen Sie berechtigtes Interesse an der Kenntnis der im Auszug enthaltenen personenbezogenen Daten nach.
Ob Ihr Interesse berechtigt ist, wird geprüft.
Wenn die Prüfung positiv ausfällt, wird der beantragte Auszug per Post an Sie übersandt.
Im Anschluss bezahlen Sie die Gebühr für den Vorgang.
Wenn Sie einen Flurstücksnachweis ohne personenbezogene Daten beantragen wollen, können Sie diesen online im GeoShop der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde bestellen.
Weiterführende Informationen finden sie auf nachstehender Webseite:
Zuständige Stelle
zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)
Voraussetzungen
- Nachweis über berechtigtes Interesse an der Kenntnis der personenbezogenen Daten des Flurstücksnachweises
Welche Unterlagen werden benötigt?
sonstige Unterlagen
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
wenige Tage
Rechtsbehelf
Sie können bei der zuständigen Stelle Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einlegen.
Bei einer Ablehnung der Auszugserteilung können Sie Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen.