Bescheinigung für festgestellte Flurstücksgrenzen nach der Bauvorlagenverordnung

Leistungsbeschreibung

Für einen Bauantrag sind Lagepläne von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde des Landkreises zu erstellen, wenn

  • Gebäude näher als 0,5 m an der Grundstücksgrenze errichtet werden sollen oder
  • Gebäude so errichtet werden sollen, dass eine ihrer Abstandsflächen bis weniger als 0,5 m an die Grundstücksgrenze heranreicht und es sich bei der Grundstücksgrenze nicht um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt.

Die Prüfung, ob es sich um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt, wird durch die untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde des Landkreises durchgeführt und eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.

Verfahrensablauf

Antragstellung (persönlich oder über Formular per E-Mail, Post), Erstellen der Bescheinigung, Versand der Bescheinigung und Gebührenbescheid

Welche Unterlagen werden benötigt?

Aktenzeichen vom Baugenehmigungsverfahren, wenn vorhanden

Welche Gebühren fallen an?

zu erfragen beim zuständigen Ansprechpartner

Welche Fristen muss ich beachten?

ergeben sich aus dem Antragsverfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung

 

 

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