Bescheinigung für festgestellte Flurstücksgrenzen nach der Bauvorlagenverordnung
Leistungsbeschreibung
Für einen Bauantrag sind Lagepläne von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde des Landkreises zu erstellen, wenn
- Gebäude näher als 0,5 m an der Grundstücksgrenze errichtet werden sollen oder
- Gebäude so errichtet werden sollen, dass eine ihrer Abstandsflächen bis weniger als 0,5 m an die Grundstücksgrenze heranreicht und es sich bei der Grundstücksgrenze nicht um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt.
Die Prüfung, ob es sich um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt, wird durch die untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde des Landkreises durchgeführt und eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.
Verfahrensablauf
Antragstellung (persönlich oder über Formular per E-Mail, Post), Erstellen der Bescheinigung, Versand der Bescheinigung und Gebührenbescheid
Welche Unterlagen werden benötigt?
Aktenzeichen vom Baugenehmigungsverfahren, wenn vorhanden
Welche Gebühren fallen an?
zu erfragen beim zuständigen Ansprechpartner
Welche Fristen muss ich beachten?
ergeben sich aus dem Antragsverfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung
Rechtsgrundlage