Hygiene der Milchgewinnung und- verarbeitung

Leistungsbeschreibung

Die amtliche Überwachung der Milcherzeugerbetriebe erfolgt in den ca. 70 Milchviehbetrieben im Kreis Nordwestmecklenburg als Stichprobenkontrolle nach den Normen der EG-VO 852/2004, 853/2004 sowie nach der VO (EU) Nr. 2017/625 (Kontrollverordnung) und der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627.

Im Einzelnen werden folgende Vor-Ort-Prüfungen bzw. Tätigkeiten in Milcherzeugerbetrieben durchgeführt:

  • Überwachung der Anforderungen an die Tiergesundheit
  • Überwachung der Anforderungen an Erzeugerbetriebe
  • Überwachung der Anforderungen an das Melken, das Behandeln der Milch und der damit befassten Personen
  • Entnahme von Proben für weiterführende Untersuchungen vom Tier, aus der Stallumgebung, der Melkanlage oder aus Tankmilch
  • Beratung zur Milchqualitätsverbesserung
  • Koordination von Maßnahmen mit anderen Behörden, Organisationen, Hoftierärzten, Beratungsinstitutionen.
  • Die "Milch-ab-Hof"Abgabe ist dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen. Rohmilch, die direkt beim Landwirt abgeholt wird, ist vor dem Genuss unbedingt zu erhitzen (Abkochen), um eventuell vorhandene krankmachende Keime abzutöten.

Weiterhin werden regelmäßige Kontrollen in den EU-zugelassenen Molkereien des Landkreises durchgeführt. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt sind hierbei Gesundheitszeugnisse für die Durchführung von Exporten von Milcherzeugnissen.

 

 

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