Fachgebiet Abfallbehörde, Immissions- und Bodenschutz, Widersprüche

Die untere Abfallbehörde erfüllt hoheitliche Aufgaben und ist Sonderordnungsbehörde im Sinne des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes.

Aufgaben und Themen der unteren Abfallbehörde:

  • Wilder Müll - die Jäger der verlorenen Schätze
  • Brauchtumsfeuer
  • Verbrennen und Entsorgen von Gartenabfällen
  • Entsorgen erkrankter Pflanzen
  • Verbrennen von Abfällen aus der Feldheckenpflege
  • Klärschlammentsorgung
  • Sammlung nach § 18 KrWG
  • Chemietoiletten


Im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg gibt es zwei öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Diese rechtliche Besonderheit wurde durch einen Vertrag zwischen dem Landkreis Nordwestmecklenburg und der Hansestadt Wismar möglich. Diesen Vertrag finden Sie im PDF-Dokument Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Nordwestmecklenburg (Teilbereich ohne Hansestadt Wismar).

 

Immissionsschutz

Immissionen sind störende Einwirkungen aus der Umwelt, wie Lärm, Geruch, Staub oder Vibration. Auch Strahlung wie z.B. Licht oder Funkwellen gehören zu den Immissionen.

Immissionen sind so vielfältig und können so sehr stören, dass Umweltschutz oft sogar mit Immissionschutz gleichgesetzt wird (was dann doch zu kurz gegriffen ist).
Haupttätigkeit der Immissionsschutzbehörde ist die Vorbeugung. Dazu werden sämtliche Flächennutzungspläne, Bebauungspläne und die überwiegende Zahl aller Bauvorhaben auf mögliche Immissionen geprüft und ggf. Auflagen erteilt.

Wenn die Vorbeugung einmal nicht funktioniert hat und Sie sich durch Immissionen belästigt fühlen, können Sie sich an die zuständige Behörde wenden.
Immissionsschutzbehörde für das Gebiet der Hansestadt Wismar ist die Stadt selbst, für alle übrigen Gemeinden des Landkreises ist es meistens der Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg.
Die Kontaktdaten für die Hansestadt Wismar finden Sie hier mit dem Suchbegriff "Immissionsschutz".
Für einige Sachverhalte sind aber auch im Landkreis die Gemeinden direkt zuständig. Erkundigen Sie sich daher bitte zunächst in den folgenden Beiträgen weiter nach der für Ihren Fall zuständigen Behörde.

Aufgaben und Themen der unteren Immissionsschutzbehörde
Typische Beschwerdefälle
Zumutbarkeit von Lärm
Richtiges Heizen mit festen Brennstoffen
Ausnahmeregelung alte Kleinfeuerungsanlagen

 

Bodenschutz

Das Bodenschutzrecht ist ein noch recht junges, in der Entwicklung befindliches Rechtsgebiet. Das Bundes-Bodenschutzgesetz datiert von 1998.

Die tägliche Arbeit der Bodenschutzbehörde ist durch Vorbeugung bestimmt. So wirkt die Behörde bei der Bauleitplanung und fast jedem Bauvorhaben mit und stellt so sicher, dass auch der Boden gesunde Lebensverhältnisse auf den Grundstücken ermöglicht.

Außerdem werden im Grundstücksverkehr auf Anfrage laufend Auskünfte aus dem Altlastenkataster erteilt.

Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

Besucheradresse
Landkreis Nordwestmecklenburg
Verwaltungsstandort Grevesmühlen
Börzower Weg 3
23936Grevesmühlen
Postanschrift
Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachgebiet Abfallbehörde, Immissions- und Bodenschutz, Widersprüche
Postfach 1565
23958Wismar, Hansestadt

HerrF.Scholz

Fachgebietsleitung Abfallbehörde, Immissions- und Bodenschutz, Widersprüche
Börzower Weg 3
23936Grevesmühlen
Telefon:
+49 3841 3040-6620
Fax:
+49 3841 3040-86620
Raum:
3.201

HerrS.Faasch

Sachbearbeiter Untere Immissionsschutzbehörde für die Gebiete der Ämter / amtsfreien Gemeinden Rehna, Schönberger Land, Klützer Winkel, Verwaltungsgemeinschaft Grevesmühlen - Grevesmühlen Land.
Börzower Weg 3
23936Grevesmühlen
Telefon:
+49 3841 3040-6641
Fax:
+49 3841 3040-86641
Raum:
2.210

FrauE.Kelling-Siat

Sachbearbeiterin Ordnungswidrigkeiten/ Abfallrechtliche Verfahren/ Klärschlamm
Börzower Weg 3
23936Grevesmühlen
Telefon:
+49 3841 3040-6623
Fax:
+49 3841 3040-86623
Raum:
2.211

HerrH.Krüger

Sachbearbeiter Untere Immissionsschutzbehörde für die Gebiete der Ämter / amtsfreien Gemeinden Insel Poel, Neuburg, Neukloster-Warin, Dorf Mecklenburg - Bad Kleinen, Lützow - Lübstorf, Gadebusch
Börzower Weg 3
23936Grevesmühlen
Telefon:
+49 3841 3040-6642
Fax:
+49 3841 3040-86642
Raum:
2.210

FrauY.Povoliashko

Sachbearbeiterin Ordnungswidrigkeiten / Abfallrechtliche Verfahren
Börzower Weg 3
23936Grevesmühlen
Telefon:
+49 3841 3040-6621
Fax:
+49 3841 3040-86621
Raum:
3.201

FrauU.Rose

Sachbearbeiterin Abfall, Bodenschutz
Börzower Weg 3
23936Grevesmühlen
Telefon:
+49 3841 3040-6622
Fax:
+49 3841 3040-86622
Raum:
2.211
Bus:
Malzfabrik Grevesmühlen
Regionalbahn:
DB Grevesmühlen
Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Art
Behindertenparkplatz
Anzahl
198
Gebührenpflichtig
nein
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
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