Fachgebiet Abfallbehörde, Immissions- und Bodenschutz, Widersprüche
Die untere Abfallbehörde erfüllt hoheitliche Aufgaben und ist Sonderordnungsbehörde im Sinne des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes.
Aufgaben und Themen der unteren Abfallbehörde:
- Wilder Müll - die Jäger der verlorenen Schätze
- Brauchtumsfeuer
- Verbrennen und Entsorgen von Gartenabfällen
- Entsorgen erkrankter Pflanzen
- Verbrennen von Abfällen aus der Feldheckenpflege
- Klärschlammentsorgung
- Sammlung nach § 18 KrWG
- Chemietoiletten
Im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg gibt es zwei öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Diese rechtliche Besonderheit wurde durch einen Vertrag zwischen dem Landkreis Nordwestmecklenburg und der Hansestadt Wismar möglich. Diesen Vertrag finden Sie im PDF-Dokument Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Nordwestmecklenburg (Teilbereich ohne Hansestadt Wismar).
Immissionsschutz
Immissionen sind störende Einwirkungen aus der Umwelt, wie Lärm, Geruch, Staub oder Vibration. Auch Strahlung wie z.B. Licht oder Funkwellen gehören zu den Immissionen.
Immissionen sind so vielfältig und können so sehr stören, dass Umweltschutz oft sogar mit Immissionschutz gleichgesetzt wird (was dann doch zu kurz gegriffen ist).
Haupttätigkeit der Immissionsschutzbehörde ist die Vorbeugung. Dazu werden sämtliche Flächennutzungspläne, Bebauungspläne und die überwiegende Zahl aller Bauvorhaben auf mögliche Immissionen geprüft und ggf. Auflagen erteilt.
Wenn die Vorbeugung einmal nicht funktioniert hat und Sie sich durch Immissionen belästigt fühlen, können Sie sich an die zuständige Behörde wenden.
Immissionsschutzbehörde für das Gebiet der Hansestadt Wismar ist die Stadt selbst, für alle übrigen Gemeinden des Landkreises ist es meistens der Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg.
Die Kontaktdaten für die Hansestadt Wismar finden Sie hier mit dem Suchbegriff "Immissionsschutz".
Für einige Sachverhalte sind aber auch im Landkreis die Gemeinden direkt zuständig. Erkundigen Sie sich daher bitte zunächst in den folgenden Beiträgen weiter nach der für Ihren Fall zuständigen Behörde.
Aufgaben und Themen der unteren Immissionsschutzbehörde
Typische Beschwerdefälle
Zumutbarkeit von Lärm
Richtiges Heizen mit festen Brennstoffen
Ausnahmeregelung alte Kleinfeuerungsanlagen
Bodenschutz
Das Bodenschutzrecht ist ein noch recht junges, in der Entwicklung befindliches Rechtsgebiet. Das Bundes-Bodenschutzgesetz datiert von 1998.
Die tägliche Arbeit der Bodenschutzbehörde ist durch Vorbeugung bestimmt. So wirkt die Behörde bei der Bauleitplanung und fast jedem Bauvorhaben mit und stellt so sicher, dass auch der Boden gesunde Lebensverhältnisse auf den Grundstücken ermöglicht.
Außerdem werden im Grundstücksverkehr auf Anfrage laufend Auskünfte aus dem Altlastenkataster erteilt.
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Hinweis:
Und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Verwaltungsstandort Grevesmühlen
Börzower Weg 3
23936Grevesmühlen
Fachgebiet Abfallbehörde, Immissions- und Bodenschutz, Widersprüche
Postfach 1565
23958Wismar, Hansestadt
HerrF.Scholz
Börzower Weg 323936Grevesmühlen
- Telefon:
- +49 3841 3040-6620
- Fax:
- +49 3841 3040-86620
- E-Mail:
- F.Scholz[at]nordwestmecklenburg.de
- Raum:
- 3.201
HerrS.Faasch
Börzower Weg 323936Grevesmühlen
- Telefon:
- +49 3841 3040-6641
- Fax:
- +49 3841 3040-86641
- E-Mail:
- S.Faasch[at]nordwestmecklenburg.de
- Raum:
- 2.210
FrauE.Kelling-Siat
Börzower Weg 323936Grevesmühlen
- Telefon:
- +49 3841 3040-6623
- Fax:
- +49 3841 3040-86623
- E-Mail:
- E.Kelling-Siat[at]nordwestmecklenburg.de
- Raum:
- 2.211
HerrH.Krüger
Börzower Weg 323936Grevesmühlen
- Telefon:
- +49 3841 3040-6642
- Fax:
- +49 3841 3040-86642
- E-Mail:
- H.Krueger[at]nordwestmecklenburg.de
- Raum:
- 2.210
FrauY.Povoliashko
Börzower Weg 323936Grevesmühlen
- Telefon:
- +49 3841 3040-6621
- Fax:
- +49 3841 3040-86621
- E-Mail:
- Y.Povoliashko[at]nordwestmecklenburg.de
- Raum:
- 3.201
FrauU.Rose
Börzower Weg 323936Grevesmühlen
- Telefon:
- +49 3841 3040-6622
- Fax:
- +49 3841 3040-86622
- E-Mail:
- U.Rose[at]nordwestmecklenburg.de
- Raum:
- 2.211
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Auskunft und Leistungen
- Altlasten- oder Bodenschutzkataster: Auskunft beantragen
- Brauchtumsfeuer
- Gewerbemüll Entsorgung
- Gewerbliche oder gemeinnützige Abfallsammlungen anzeigen
- Immissionsschutz - immissionsschutzrechtliche Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
- Immissionsschutzbeauftragter: Bestellung, Abberufung oder Änderungen melden
- Niederfrequenzanlage oder Gleichstromanlage: Änderungen anzeigen
- Verbrennen und Verwerten von Gartenabfällen
- Verbrennen von Abfällen aus der Feldheckenpflege oder aus Obstanlagen
- Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabscheider melden
- Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabscheider: Inbetriebnahme, Änderung, Stilllegung oder Betreiberwechsel melden
- Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabscheider: Überschreitung der Maßnahmenwerte oder Betriebsstörung melden
- Wilden Müll melden