Bioabfälle: Abholung abmelden
Leistungsbeschreibung
Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Regelungen zur Bewirtschaftung des Bioabfalls sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie über vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel Grünschnitt).
Spezielle Hinweise: Bioabfälle: Abholung abmelden, Leistungsbeschreibung u. Rechtsgrundlage ( Grevesmühlen-Land, Lützow-Lübstorf, Neuburg, Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen, Gadebusch, Klützer Winkel, Neukloster-Warin, Rehna, Schönberger Land, Grevesmühlen, Stadt, Insel Poel, Ostseebad )
Wegen des überwiegend ländlichen Charakters unseres Landkreises Nordwestmecklenburgs ist die wichtigste Säule der getrennten Bioabfallentsorgung die Eigenkompostierung auf dem selbstgenutzten Grundstück. Die meisten der in privaten Haushalten anfallenden biologischen Abfälle sind problemlos kompostierbar. Dadurch entsteht ein hochwertiger biologischer Dünger für den Garten. Diese Verwertungsart verursacht in der Regel keine zusätzlichen Kosten.
- Der Kompostplatz sollte auf lockerem Boden an einem Platz im Halbschatten angelegt werden. Vermeiden Sie einen Platz an unmittelbarer Grenze zum Nachbarn.
- Schichten Sie zunächst grobes Material (grob zerkleinert) auf, Höhe ca. 20 cm. Dies sorgt für eine Ableitung von Regenwasser und für eine Luftzufuhr.
- Mischen Sie die anderen zu kompostierenden Materialien und bringen Sie diese auf dem Komposthaufen auf.
- Gelegentliches Auftragen von etwas Gartenerde wirkt einem Austrocknen entgegen und sorgt für Bodenorganismen, die die biologischen Abfälle zersetzen sollen. Bei einer Höhe von etwa 1 m ist die Kapazität des Komposthaufens ausgeschöpft.
- Der Komposthaufen sollte ein- bis zweimal pro Jahr umgesetzt werden.
- Der Rohkompost kann nach etwa einem halben Jahr bereits als Dünger genutzt werden (am besten einmal Durchsieben).
Daneben gibt es:
Kommunale Grünschnittannahmestellen
Einige Ämter/Gemeinden nehmen an kommunalen Grünschnittannahmestellen Gartenabfälle aus privaten Haushalten an. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht, unterteilt nach Ämtern.
Bitte beachten Sie, dass meist nur Einwohner der jeweiligen Gemeinde/Stadt dort Grünabfälle anliefern dürfen. Ausnahmen bilden die Annahmestellen in Gadebusch, Rehna und Warin, bei denen auch auswärtige Bürger Grünabfälle anliefern dürfen.
Bitte informieren Sie sich bei dem zuständigen Amt bzw. der Gemeinde über die jeweiligen Öffnungszeiten!
Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen:
- Bad Kleinen am Bauhof Koppelweg
- Dorf Mecklenburg hinter der Mehrzweckhalle
- Groß Stieten am Heizhaus
- Hohen Viecheln an der ehem. Deponie
- Ventschow auf dem Bauhof Straße der Jugend
Amt Gadebusch:
- Bauhof der Stadt Gadebusch Industriestraße
- Amt Klützer Winkel:
- Bauhof der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
- Bauhof der Stadt Klütz
Amt Lützow-Lübstorf:
- Grambow, Am Kranichplatz (
- Klein Trebbow, Schmiedestraße 2
- Lützow, Pokrenter Straße
- Pingelshagen Dorfplatz
- Pokrent, Spielstraße 2
- Schildetal: Renzow Sportplatz und Badow Feuerwehr
- Seehof Parkweg
Amt Neuburg
- Gemeinde Benz (Goldebee)
Amt Neukloster/Warin
- Neukloster, Bergstraße Ortsausgang Richtung Nevern
- Warin, Kompostplatz Kirchtor
Amt Rehna:
- Amtshof Rehna
- Schlagresdorf bei Jens-Langbehn Verwertungszentrum
Amt Schönberger Land:
- Stadt Dassow Bahnhofstraße am alten Schwimmbad
- Gemeinde Lüdersdorf Kreisel Am Staunsfeld in Herrnburg
- Gemeinde Selmsdorf Bauhof Forstweg 4
Private Grünschnittannahmestellen
Der Landkreis hat mit einigen Firmen Vereinbarungen zur Annahme von Grünschnitt abgeschlossen.
An folgenden Annahmestellen können Sie - gegen Zahlung eines Entgeltes - Grünschnitt (Bioabfälle) abgeben:
- Recyclingpark der GER Umweltschutz GmbH, An der B 105, 23936 Neu Degtow
GER Umweltschutz GmbH - Gollan Recycling GmbH, Theodor-Körner-Weg 1, 19209 Rosenhagen, Tel. 038874 3100
Gollan Recycling GmbH
Biotonne
Im Rahmen einer Konzessionsvereinbarung mit der GER Umweltschutz GmbH bietet diese für die Bürger des Landkreises Nordwestmecklenburg eine Biotonne in verschiedenen Größen an. Dieses Angebot ist kostenpflichtig. Näheres sowie Bestellmöglichkeiten erfahren Sie unter Braune Tonne - GER Umweltschutz GmbH.
Zuständige Stelle
- öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.
Voraussetzungen
- Es handelt sich um Bioabfälle aus Ihrem privaten Haushalt.
- Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bietet die Abholung Ihrer Bioabfälle an.
- Sie haben bei Ihren öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Abholung Ihrer Bioabfälle angemeldet und möchten nun die Abholung wieder abmelden.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise: Bioabfälle: Abholung abmelden, Leistungsbeschreibung u. Rechtsgrundlage ( Grevesmühlen-Land, Lützow-Lübstorf, Neuburg, Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen, Gadebusch, Klützer Winkel, Neukloster-Warin, Rehna, Schönberger Land, Grevesmühlen, Stadt, Insel Poel, Ostseebad )
Hinweis: Für die Nutzung der Biotonne fallen Entgelte an. An den privaten Grünschnittannahmestellen sowie einigen kommunalen Grünschnittannahmestellen werden Entgelte/Gebühren erhoben. Bitte informieren Sie sich dort vor Abgabe der Grünschnittabfälle.
Rechtsgrundlage