Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung für den nichtgewerblichen Bereich beantragen
Wer Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (Schwarzpulver, Nitrocellulosepulver) haben möchte und/oder diese erwerben möchte, benötigt eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG). Um ...