Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F3 von Großfeuerwerken der Kategorie F4 oder von Bühnen- und Theaterfeuerwerk der Kategorie T1 oder T2 oder sonstigen ...
Grundsätzlich ist für die Aufbewahrung von explosionsgefährlichen Stoffen eine Genehmigung nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) notwendig. Genehmigungspflichtig sind sowohl die ...
Der beabsichtigte Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F1 und F2 ist der zuständigen Behörde mindestens 14 Tage vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen. Wenn ...
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