Wilden Müll melden

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

Verfahrensablauf

„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

Die zuständige Abfallbehörde prüft den Sachverhalt und ermittelt, wer abfallrechtlich verantwortlich ist und ob im Weiteren Gefahren für Mensch und Umwelt drohen. Bei Bedarf werden auch andere Fachbehörden in das Verfahren einbezogen.

Kann der Verursacher der illegalen Entsorgung identifiziert werden, wird diesem grundsätzlich die Entfernung der Abfälle und deren anschließende Überlassung an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bzw. deren ordnungsgemäße Entsorgung aufgegeben. Behördliche Überlassungs- und Entsorgungsanordnungen können auch gegenüber dem Eigentümer des Grundstücks erlassen werden, auf dem sich die Abfälle befinden. Dieser ist im Regelfall aktueller Abfallbesitzer.

Soweit erforderlich können im Einzelfall auch andere Fachbehörden Maßnahmen zur Abwehr oder Beseitigung von Gefahren oder Störungen für die Umwelt treffen.

Ordnungswidrigkeiten werden von den zuständigen Abfallbehörden nach pflichtgemäßem Ermessen verfolgt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Beschreibung des Fundortes
  • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

Soweit möglich sollten Bürger folgende Angaben machen zu:

  • dem konkreten Tatort, der näheren Umgebung (etwa Naturschutz-, Wasserschutz-, Wohngebiet) und der Art (etwa oberirdisches Ablagern, Vergraben, Verbrennen) der illegalen Abfallentsorgung
  • der Menge und der Art der entsorgten Abfälle (etwa Bau- und Abbruchabfälle, Asbest, Elektroaltgeräte, Kfz, Anhänger, Hausmüll, Sperrmüll bzw. flüssige, brennbare, explosive, ätzende Abfälle)
  • dem Täter und der Herkunft der Abfälle (Abfälle aus Haushaltungen, industriellem oder gewerblichem Bereich)
  • dem Eigentümer des Grundstücks, auf dem sich die Abfälle befinden
  • potentiellen oder bereits eingetretenen Umweltbeeinträchtigungen (Eindringen von Schadstoffen in Boden, Grundwasser, Oberflächengewässer, Luft)
  • der Wahrnehmung von Gerüchen

Welche Gebühren fallen an?

keine

Behördliche Beräumungs- und Entsorgungsanordnungen gegenüber dem Pflichtigen sind nach der Abfallkostenverordnung M-V gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behörde

Bearbeitungsdauer

Zur Bearbeitungsdauer sind keine pauschalen Angaben möglich. Die Dauer hängt von der jeweiligen Fallgestaltung ab. Bei Gefahr im Verzug ist jedoch ein unverzügliches Tätigwerden erforderlich.

Rechtsgrundlage

 

 

Wilder Müll

Jäger der verlorenen Schätze

Wir sind die Jäger der verlorenen Schätze - und ihrer "Verlierer". Das wilde Entsorgen von Abfällen hört niemals auf. Jahr für Jahr entsorgt der Landkreis Nordwestmecklenburg etwa 1.000 m3 herrenlose Abfälle aus Wald und Flur. Meist handelt es sich um Renovier- oder Umzugsabfälle, aber auch manche Handwerksbetriebe sind "gerne dabei", wenn es etwa Freitags wieder mal etwas später geworden ist.

Da die ordentlichen Entsorgungswege allgemein bekannt sind, kann man hier getrost von asozialem Verhalten der Verursacher sprechen. Pardon ist fehl am Platze!

Alleine für die Entsorgung werden jährlich ca. 38.000 EUR Ihrer Steuergelder benötigt. Der Betrag wäre noch erheblich höher, wenn Ämter, Gemeinden, Organisationen wie Feuerwehren oder Hegeringe oder auch Bürger beim Einsammeln nicht kräftig anfassen würden. Allen Helfern an dieser Stelle daher ein großes Dankeschön!

Die Erfahrung zeigt und es ist sogar wissenschaftlich erwiesen, dass ein Müllhaufen  nicht lange  einsam bleibt, sondern weiteren Abfall anzieht. Wir räumen daher auf, so schnell es geht! 
Um schnell und gut reagieren zu können, benötigen wir auch Ihren Hinweis, den wir auf Wunsch vertraulich behandeln. Eine präzise Ortsangabe ist immer erforderlich. Fotografien sind nützlich. Angaben über Verursacher sind besonders willkommen. Einmal erwischt müssen Verursacher ihren Dreck nicht nur selber aufräumen, sondern können zusätzlich mit Bußgeldern bis zu 100.000 EUR rechnen!

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