Schulentwicklungsplanung

Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist gemäß Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Schulentwicklungsplanung im Landkreis zuständig. Neben den Schulen in eigener Trägerschaft erfolgt hier die Betrachtung des gesamten Schulnetzes, sowohl für allgemein bildende Schulen als auch für berufliche Schulen. Dies erfolgt im Benehmen mit weiteren Schulträgern. Er hat als Planungsträger Schulentwicklungspläne aufzustellen, regelmäßig zu überprüfen und fortzuschreiben. Ziel ist es ein vollständiges und unter zumutbaren Bedingungen erreichbares Bildungsangebot zu sichern und zu gewährleisten.

Über das Sammeln und Zusammentragen von steuerungsrelevanten Daten und Informationen aus verschiedenen Bildungsbereichen – dem Bildungsmonitoring – werden Grundlagen für Handlungsempfehlungen sowie für das Planen und Steuern von bildungsrelevanten Entscheidungen geschaffen. Dies ermöglicht die Angebote am Bedarf der unterschiedlichen Zielgruppen auszurichten und die Bildungsqualität zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Gymnasien
Gesamtschule
Förderschulen
  • Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen "Johann Heinrich Pestalozzi" Gadebusch
  • Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen "An den Linden" Grevesmühlen
  • Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen "Fritz D. von der Schulenburg" Neukloster
  • Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen "Anne Frank" Schönberg
  • Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen "Claus Jesup" Wismar
  • Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung "Am Wallberg" Neuburg
Weitere Bildungseinrichtungen
Organisationseinheit nicht gefunden.

Schulen und Einzugsbereiche

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