Bei geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeiten kann das Verwarngeld zwischen 5,00 und 55,00 EURO liegen. Es beinhaltet keine Gebühren und Auslagen, weil es auf eine schnelle Abwicklung des Verfahrens ausgerichtet ist. Mit der fristgerechten Einzahlung erklärt der Betroffene sein Einverständnis und das Verfahren ist abgeschlossen.
Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der Frist von einer Woche, geht die Behörde davon aus, dass der Betroffene mit der Verwarnung nicht einverstanden ist. In der Folge muss der Betroffene mit einem Bußgeldbescheid rechnen, der dann Gebühren (25,00 EURO) und Auslagen für die Zustellung (3,50 EURO) enthält.