Aufgaben
- Bekämpfung und Verhütung von anzeigepflichtigen Tierseuchen
(z. Bsp: Aujeszkysche Krankheit, Bösartige Faulbrut der Bienen, BHV1-Infektionen, Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen, Enzootische Leukose der Rinder, Geflügelpest, Maul- und Klauenseuche, Salmonellose der Rinder) und meldepflichtigen Tierkrankheiten (Bovine Virusdiarrhoe oder Mucosal-Disease (BVD/MD), Leptospirose, Listeriose, Mareksche Krankheit, Ornithose, Toxoplasmose, Transmissible Virale Gastroenteritis des Schweines (TGE), Tuberkulose des Geflügels) - Feststellung, Bekämpfung, Überwachung der Freiheit von Tierseuchen durch jährliche Bestandsuntersuchungen
- Tierseuchenentschädigungen
- Abrechnung der Überwachungstätigkeiten /-untersuchungen der beauftragten Tierärzte
- Beantragung entstandener Kosten der Tierseuchenbekämpfung bei der EU
- Kostenumlagerung gegenüber Tierärzten, Tierhaltern, TSK, Land Mecklenburg-Vorpommern und der EU
- Bestandsuntersuchungen
(Untersuchungen auf Leukose, Brucellose, Klassische Schweinepest der Haus- und Wildschweine, Aujeszkysche Krankheit, Salmonellose, amerikanische Faulbrut, Tollwut)
Wichtige Information:
- Das Veterinäramt erfasst den Tierbestand (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Truthühner, Pferde, Kameliden, Bienen, Fischhaltungen) im Landkreis Nordwestmecklenburg.
- Tierhalter sind zur Registrierung ihres Tierbestandes verpflichtet. Die Registrierung kostet 10 EUR.
Medien
Beschreibung | Download | |
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Merkblatt - Verbringen von Bienenvölkern | 67.62 KB | |
Formular zur Anzeige einer Bienenwanderung | 0.30 MB | |