Flucht und Asyl

Die insbesondere im Jahr 2015 gestiegene Zahl von Asylsuchenden aus Kriegs- und Krisenregionen stellt Bund, Land und Kommunen auch weiterhin vor große Herausforderungen.

Für uns besteht die humanitäre Verpflichtung, Geflüchtete gut und sicher unterzubringen, sie mit dem Leben in Deutschland vertraut zu machen und die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration, zum Nutzen aller Beteiligten, zu schaffen. 

Und schließlich gilt es, auch weiterhin die Sorge der Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen und ein gutes Miteinander zu gewährleisten. Die öffentliche Debatte ist auch heute noch von Unsicherheiten geprägt. Immer wieder versuchen Gruppen, die Ängste der Bürgerinnen und Bürger mit vielfach falschen Behauptungen zu schüren. Deshalb möchten wir an dieser Stelle aktuelle Informationen und Fakten für Sie bereitstellen.

Informationen

Ehrenamtliche Helfer können sich bei der MITMACHZENTRALE NORDWESTMECKLENBURG beim DRK, Kreisverband Nordwestmecklenburg e.V., melden.

Die MITMACHZENTRALE befindet sich am Standort in 23966 Wismar in der Hans-Grundig-Str. 34 (Ansprechpartnerin Frau Carina Braatz). Informationen erhalten Sie aber auch in der Geschäftsstelle in Grevesmühlen in der Pelzerstr. 15 (Ansprechpartnerin Frau Maike Frey).

Das Büro der MITMACHZENTRALE in Wismar ist dienstags von 12:00 – 17:00 Uhr und donnerstags von 08:00 – 13:00 Uhr besetzt. Auskünfte erhalten Sie unter den Telefonnummern 03841 7123-0 (Standort Wismar), unter Tel. 03881 7595-0 (Standort Grevesmühlen) oder per E-Mail.

Weitere Informationen zu freiwilligen Hilfeleistungen sind über die  Homepage der Ehrenamtsstiftung  abrufbar.

  • FAW gGmbH NOVI-LIFE in Wismar
    Rostocker Str. 2
    23970 Wismar
    Tel.: 03841 2 24 08 77
    Öffnungszeiten: Mo bis Fr 09:00 – 17:00 Uhr

  • FAW gGmbH NOVI-LIFE in Grevesmühlen
    Bahnhofstraße 69
    23936 Grevesmühlen
    Tel.: 03881 756645
    Öffnungszeiten: Mo bis Fr 09:00 – 17:00 Uhr

  • DRK Kleiderkammer und Möbelbörse
    Hans-Grundig-Straße 34
    23966 Wismar
    Tel.:03841 712325
  • Arbeitslosenverband Deutschland
    Ortsverein Gadebusch
    Wismarsche Straße 7b
    19205 Gadebusch
    Tel.: 03886 2429

  • Arbeitslosenverband Deutschland
    Ortsverein Bad Kleinen e.V.
    Gallentiner Chaussee 5
    23996 Bad Kleinen
    Tel.: 038423 54690

  • Arbeitslosenverband Deutschland
    Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
    Rosa-Luxemburg-Straße 1
    23936 Grevesmühlen
    Tel.: 03881 3072

  • Deutsches Rotes Kreuz
    Kreisverband Nordwestmecklenburg e.V.
    Hans-Grundig-Straße 34
    23966 Wismar
    Tel.: 03841 7123-0

Es besteht die Möglichkeit der Teilnahme am Projekt Arbeit für Geflüchtete, wenn Ausländerinnen und Ausländer seit einem Jahr im Besitz der Aufenthaltsgestattung ist und über den Asylantrag noch nicht entschieden wurde.

Für Duldungsinhaber ohne Beschäftigungsverbot besteht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls die Teilnahme an diesem Projekt.
Weitere Informationen finden Sie unter: 

Netzwerk für Arbeit

Tel: 0152 / 56592659
  • Proseken
  • Groß Stieten
  • Warin
  • Betreuung der anerkannten Asylbewerber/in im gesamten Landkreis
Tel.: 0152 / 56592660
  • Grevesmühlen
  • Schönberg
Tel: 0152 / 37059191
  • Bad Kleinen
  • Dorf Mecklenburg
Tel: 0162 / 4600422
  • Hohenkirchen
  • Beckerwitz

Häufige Fragen

Das  Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern  ist zuständig für die Erstaufnahme der Asylbewerber/innen und Geflüchteten im Land. Alle Geflüchteten werden nach ihrer Ankunft in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht. Dort erfolgt auch die Registrierung.

Danach werden Geflüchtete einem Landkreis oder kreisfreien Stadt zugewiesen. Die dortigen Sozialämter sorgen für die Unterbringung in einem Geflüchtetenwohnheim bzw. einer anderen dezentralen Unterkunft sowie für die Gewährung aller anderen Leistungen.

Aufgrund der schnell steigenden Anzahl der Geflüchteten sind die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes derzeit belegt. Deshalb wurden im Landkreis vier Notaufnahmeeinrichtungen für das Land geschaffen (Stand: 24.09.2015).

Umgangssprachlich sprechen wir bei den meisten Menschen, die aus Not nach Deutschland kommen, von Geflüchteten. Juristisch ist der Begriff enger gefasst. Demnach werden nur diejenigen als Geflüchtete in Deutschland definiert, die unter die Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention fallen. Kontingentflüchtlinge sind Geflüchtete aus Krisenregionen, die im Rahmen internationaler humanitärer Hilfsaktionen aufgenommen werden. Artikel 23 des Aufenthaltsgesetzes sieht vor, dass für bestimmte Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.

Eine Migration oder ein Migrant ist, wer innerhalb eines Landes oder über Staatsgrenzen hinweg an einen anderen Ort zieht. Genau genommen sind also auch Geflüchtete Migrant/innen. Meist ist jedoch von Migration die Rede, wenn jemand sein Heimatland freiwillig verlässt, um seine Lebensbedingungen zu verbessern.

Asylsuchende oder Asylbewerber/innen werden Menschen genannt, die sich im Asylverfahren befinden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bearbeitet ihre Anträge individuell. Die Asylbewerber/innen müssen schildern, wie und warum sie verfolgt werden. Das Amt beurteilt, ob die Bewerbenden asylberechtigt sind, ob sie den Geflüchtetenstatus erhalten oder ob beides verweigert wird.

Seit Januar 2015 ist die sogenannte Residenzpflicht für Asylbewerbende abgeschafft. Asylbewerber/innen dürfen sich in der Regel nach Ablauf von drei Monaten frei in Deutschland bewegen.

Weitere Information unter: www.tagesschau.de/inland/fluechtlinge

Weitere Fakten und Informationen zu folgenden Themen

  • Asylverfahren
  • Flüchtlingsrouten
  • Arbeitserlaubnis für Flüchtlinge
  • Schule für Flüchtlingskinder
  • Flüchtlingszahlen
  • Rolle der EU 
  • Finanzierung der Flüchtlinge

finden Sie hier: www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-und-einwanderer-die-wichtigsten-fakten

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Integrationskonzept 2022
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Richtlinie des Landkreises Nordwestmecklenburg zur Förderung ehrenamtlicher Aktivitäten zur Unterstützung, Betreuung und Integration von geflüchteten Menschen
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Ehrenamtliche Aktivität - Antrag auf Kostenerstattung
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Präsentation für Asylbewerbende und geflüchtete Menschen im Landkreis NWM
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Integration geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
©Landkreis Nordwestmecklenburg
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Ablauf des deutschen Asylverfahrens
©Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
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Familiennachzug für syrische Schutzberechtigte in Deutschland
©Bundesregierung
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