"Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frau und Mann und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." (Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz)
Die Gleichstellungsbeauftragte tritt dafür ein, dass dieser Verfassungsgrundsatz umgesetzt wird. Sie arbeiten für die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frau und Mann in allen Bereichen der Gesellschaft und wirken auf die Beseitigung bestehender struktureller Nachteile hin.
Sie hat die Gleichstellung sowohl in der Verwaltungsorganisation zu verwirklichen, wie auch im Bereich der kommunalen Vertretungskörperschaft und im Gemeindegebiet.