Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Leistungsbeschreibung
Die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte ist es, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Hierfür arbeiten sie mit den Eltern sowie Tageseinrichtungen für Kinder und mit den Schulen zusammen.
Zum Aufgabengebiet gehören u.a.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wir benötigen nachfolgende Unterlagen:
- Gelbes Vorsorgeheft,
- Impfausweis,
- Anamnesebogen,
- wenn vorhanden: Heil- und Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte, Orthesen; Berichte von Ärzten und Therapeuten
Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Keine (bis zum 18. Geburtstag)
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Wir bitten lediglich, vereinbarte Termine einzuhalten oder rechtzeitig abzusagen.
Rechtsgrundlage
- Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern
- 1. Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes
- Verordnung über die nähere Ausgestaltung der Schulpflicht an allgemeinbildenden Schulen
- Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern
- 3. Gesetz zur Änderung des ÖGDG M-V
- Schulgesundheitspflege-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommer
Die Rechtsvorschriften in der jeweils aktuellen Fassung finden Sie unter:
Weitere Leistungen
- Abklärung von Langzeitsportbefreiung
Untersuchungen nach Jugendarbeitsschutzgesetz
Kontakt: Frau Dr. Zweigle (D.Zweigle[at]nordwestmecklenburg.de), Tel. 03841-30405338,
Frau Gollnow (H.Gollnow[at]nordwestmecklenburg.de), Tel. 03841-30405360
- Adoptionsuntersuchungen von Kindern und Jugendlichen
Kontakt: Frau Niemann (C.Niemann[at]nordwestmecklenburg.de), Tel. 03841-30405335